FDP lehnt Schnellschuss der SVP ab

SVP will mit dringlicher Motion Ständeratswahlkampf beeinflussen 

Die SVP will aus wahlkampftaktischen Gründen mit einer dringlichen Motion erreichen, dass Regierungsmitglieder zukünftig kein Mandat in den eidgenössischen Räten antreten können. Die FDP-Fraktion wird die Dringlichkeit des Vorstosses bekämpfen – bietet aber Hand, die Frage seriös zu klären. Ein Schnellschuss wäre aber der Wichtigkeit des Themas nicht angemessen. Spielen doch in diesem Zusammenhang sowohl verfassungsrechtliche als auch demokratie- und ordnungspolitische Fragestellungen eine grosse Rolle. Mit Susanne Vincenz-Stauffacher stellt sich der St.Galler Bevölkerung zudem eine Ständeratskandidatin zur Wahl, die sich ohnehin ab Amtsantritt für die Menschen und die Unternehmen des Kantons stark machen kann.

Die SVP-Fraktion möchte mit einer dringlichen Motion die Anpassung des Gesetzes über die Unvereinbarkeit des Amtes eines Regierungsrates mit der Mitgliedschaft in der Bundesversammlung (sGS 141.1) erwirken. Dies – und das weist die SVP-Fraktion aus – weil sie nicht damit einverstanden ist, dass der Ständeratskandidat der CVP im Falle einer Wahl sein Regierungsmandat behalten möchte. «Dringlichkeit» bedeutet bei einer Motion lediglich, dass dieselbe noch in der Februarsession durch den Kantonsrat behandelt und ggf. überwiesen werden muss. Die Umsetzung einer allfällig gutgeheissenen Motion ist von der «Dringlichkeit» nicht beeinflusst – sie kann Monate bis Jahre dauern. 


Dringlichkeit ist nur Wahlkampfgeplänkel

Die FDP-Fraktion unterstützt die Dringlichkeit aus folgenden Gründen nicht:

  • Das fragliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1940 und wurde seither nie revidiert wurde. Es hat also offenbar 79 Jahre gut funktioniert.
  • Die Auseinandersetzung mit den berechtigten Anliegen der SVP-Fraktion braucht Zeit. Die Frage nach der Einschränkung des passiven Wahlrechts hat eine verfassungsrechtliche sowie demokratie- und ordnungspolitische Dimension, die einer raschen Abhandlung entgegensteht. 
  • Die SVP verlangt die «Dringlichkeit» nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen. Zumal eine Änderung, wie sie die SVP wünscht, aufgrund der parlamentarischen Prozesse sowieso keinen Einfluss auf die aktuelle Situation mit dem Kandidaten der CVP hätte. Das neue Gesetz würde wohl erst lange nach den nächsten Gesamterneuerungswahlen für die Regierung in Kraft treten.


Bevölkerung hat die Wahl

Es gab immer wieder Überschneidungen zwischen Amtszeiten auf Kantons- und Bundesebene. Zuletzt bei der Wahl der damaligen Sicherheits- und Justizdirektorin Karin Keller-Sutter in den Ständerat. Die Doppelbelastung belief sich in diesen Fällen aber immer nur auf die wenigen Monate zwischen Amtsantritt in Bundesbern (Start der Wintersession) und dem Beginn der neuen kantonalen Legislatur (insgesamt knapp 6 Monate). Beim Ständeratskandidaten der CVP ginge es um einen weitaus längeren Zeitraum – was er jeweils nicht erwähnt. Das erachtet die FDP als problematisch Die Bevölkerung hat aber die Wahl zwischen verschiedenen Kandidierenden und kann einem allfälligen Unbehagen in dieser Frage auch Ausdruck verleihen. In der Person von Kantonsrätin Susanne Vincenz-Stauffacher stellt sich eine Kandidatin zur Wahl, die sich ab dem Tag ihrer Wahl im Ständerat voll für den Kanton, die Menschen und die Wirtschaft einsetzen kann. 


Frage in einem Postulat beantworten

Dennoch ist die FDP überzeugt, dass die von der SVP gestellten Fragen seriös geprüft werden müssen. Damit die entsprechenden Abklärungen (Konformität mit der Verfassung, System in anderen Kantonen, demokratie- und ordnungspolitische Überlegungen) getätigt werden können, wäre ein Postulat adäquat. Ein Postulat beauftragt die Regierung, einen Bericht zu verfassen und dem Kantonsrat Antrag zu stellen. Ob die FDP-Fraktion aber eine Umwandlung in ein Postulat unterstützen würde, muss die Fraktion zuerst diskutieren. Auch hinsichtlich dieses internen Prozesses ist die «Dringlichkeit» der Motion der SVP-Fraktion abzulehnen.