Nachhaltige Lösungen statt temporäre Lohnkürzungen

FDP-Fraktion bereitete die Geschäfte der Novembersession vor

Der kantonale Voranschlag 2013 und die von der Regierung in Aussicht gestellten Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts standen im Zentrum der Fraktionssitzung vom Samstag in Schwarzenbach. Die wichtigsten Entscheide: Die FDP lehnt sowohl die Erhöhung des Steuerfusses um weitere 10 Prozent als auch die befristete Lohnkürzung des Staatspersonals um 1,5 Prozent ab. Gleichzeitig legt sie einen alternativen Lösungsvorschlag auf den Tisch.

Schwarzenbach, 17. November 2012 | Unter der Bedingung, dass pro zusätzlich eingenommenem Steuerfranken die Staatsausgaben um zwei Franken reduziert werden müssen, hatte die FDP-Fraktion Ende 2011 der Anhebung des kantonalen Steuerfusses um 10 Prozent einer Einheit zugestimmt. Indem die Regierung nur ein Jahr später bereits eine weitere Steuererhöhung im gleichen Umfang beantragt, beweist sie wenig Augenmass.

Zwar anerkennt die FDP die Tatsache, dass die Staatsrechnung 2012 aufgrund verschiedener nicht hausgemachter Umstände negativ beeinflusst wird; so hat der Kanton unter anderem weniger Mittel aus dem interkantonalen Finanzausgleich erhalten. Konsequenterweise bietet die FDP vor diesem Hintergrund Hand zu einer weiteren einnahmeseitigen Kurskorrektur. Da auch die Regierung die Notwendigkeit eines weiteren  Entlastungspakets in der Höhe von deutlich über 100 Mio. Franken anerkennt, ist die FDP-Fraktion bereit, einer massvollen Steuererhöhung von maximal 5 Prozent zuzustimmen. Damit erhält die FDP ihre im Rahmen der Junisession bei der Beratung des Sparpakets II eingebrachte Forderung aufrecht.

Wirksame Alternativen zur Lohnkürzung

Die FDP hat bereits im Sommer nach Bekanntwerden der Absicht des Regierungsrats, die Löhne des Staatspersonals befristet auf ein Jahr um 1,5 Prozent kürzen zu wollen, erklärt, dass sie diesen Vorschlag nicht für zielführend erachtet. Das einzig nachhaltige an dieser Massnahme ist die Frustration und die Verärgerung der Verwaltungsangestellten, da die erzielte Einsparung von 12 Mio. Franken im Jahr 2014 wieder verpuffen würde. Gefragt sind stattdessen substanzielle Beiträge zur Bekämpfung des strukturellen Defizits des Kantons.

Es ist durchaus richtig und wichtig, in diesem Zusammenhang den Hebel bei den Personalkosten anzusetzen, wie dies die FDP schon in der Junisession gefordert hat. Als konstruktive Alternative zur befristeten Lohnsenkung schlägt die Fraktion vor, den Personalaufwand der kantonalen Verwaltung pauschal um 1 Prozent zu kürzen. Dies führte zu Einsparungen von rund 7 Mio. Franken und hätte den Vorteil, dass der Spielraum der einzelnen Departemente bei der Umsetzung der Massnahme erhalten bliebe. Realisiert werden können die Einsparungen beispielsweise durch den Verzicht auf den Ersatz von natürlichen Fluktuationen beim Staatspersonal oder durch die Streichung einzelner Stellen.

Die pauschale Reduktion des Personalaufwands um 1 Prozent steht ferner im Einklang mit dem erwähnten künftigen Entlastungspaket über 200 Mio. Franken. Im Gegensatz zur beantragten Lohnkürzung liefert die Forderung der FDP in diesem Zusammenhang bereits Vorleistungen, die nachhaltig wirken. Darüber hinaus bedarf es bei der Vorbereitung des Voranschlags 2014 auch bei den selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten geeignete Massnahmen, um den Staatshaushalt weiter zu entlasten.

Pensionskasse: Auch Arbeitnehmer an der Sanierung beteiligen

Des Weiteren hat die Fraktion am Samstag das Gesetz über die St.Galler Pensionskasse beraten. Aufgrund bundesrechtlicher Bestimmungen müssen die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften per 1. Januar 2014 aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden. Die FDP unterstützt weitestgehend die Anträge der vorberatenden Kommission des Kantonsrats. Nachdem die heutige Lehrerversicherungskasse und die Versicherungskasse für das Staatspersonal fusioniert, verselbständigt und ausfinanziert werden, ist es aus Sicht der FDP-Fraktion zentral, dass gleichzeitig auch der Wechsel vom heute geltenden Leistungs- zum Beitragsprimat erfolgt. Um sicherzustellen, dass die Betroffenen aufgrund des Primatswechsels nicht schlechter gestellt werden, erhalten Staatsangestellte vor dem 58. Altersjahr eine Ausgleichszahlung gutgeschrieben, während sich für Mitarbeiter über 58 Jahren im Vergleich zu heute nichts ändern soll.

Was die vorgesehene Ausfinanzierung der bestehenden Deckungslücke der Pensionskasse betrifft, stellt sich die FDP auf den Standpunkt, dass nebst dem Arbeitgeber (Steuerzahler) auch die Arbeitnehmer an den Kosten zu beteiligen sind. Diese Vorgehensweise entspricht jener in zahlreichen anderen Kantonen und ist auch in der Privatwirtschaft gang und gäbe.