Berufsauftrag der Lehrpersonen neu definieren

Bilanz der FDP-Fraktion zur Septembersession des Kantonsrats

Die FDP-Kantonsratsfraktion hat sich in der heute zu Ende gegangenen Septembersession mit ihren Positionen weitestgehend durchgesetzt. Indem das Parlament auf die beantragte Pensenreduktion der Lehrpersonen nicht eingetreten ist, hat es dem mehrmonatigen Trauerspiel um die ursprüngliche Vorlage ein Ende gesetzt und den Weg für eine fundierte Neudefinition des Berufsauftrags freigemacht.

St.Gallen, 25. September 2012 | Die politische Diskussion um die angestrebte Pensenreduktion der Lehrpersonen stand von Anfang an unter einem schlechten Stern. In der Form, in der die Vorlage am Montag dem Parlament vorgelegt worden war, bestanden erhebliche Zweifel, ob die Reduktion der Lektionenzahl für Voll- und Teilzeitlehrer wie vom Kantonsrat gefordert kostenneutral umgesetzt werden könnte. Diese Unsicherheit führte letztlich dazu, dass die Mehrheit des Parlaments dem Trauerspiel um die Vorlage ein Ende gesetzt hat. Der Kantonsrat erinnerte sich daran, dass die Regierung im Sommer im Zuge der Umsetzung des Sparpakets eine temporäre Lohnkürzung beim Staatspersonal um 1,5 Prozent für das kommende Jahr in Aussicht gestellt hat; eine isolierte Besserstellung der Lehrpersonen wäre vor diesem Hintergrund nicht opportun gewesen.
Der Kantonsrat hat mit seinem Nichteintretensentscheid gleichzeitig den Weg zu einer besseren Lösung geebnet, zumal das Bedürfnis nach einer grundlegenden Neukonzeption der Anstellungsbedingungen bzw. einer Neudefinition des Berufsauftrags der Lehrpersonen ausgewiesen ist. Die FDP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit  massgeblich für die Attraktivierung des stark gemacht. So geht die am Dienstag verabschiedete Verlängerung der Weihnachtsferien auf eine Motion der FDP zurück. Auch die zum Abschluss der Session beschlossene Möglichkeit zur Erhöhung der Einstiegslöhne junger Lehrkräfte wird von der FDPvorbehaltlos unterstützt.

Finanzausgleich: Kompromisslösung setzt sich durch

Erfreut nimmt die FDP zur Kenntnis, dass der von der vorberatenden Kommission, der Regierung und den Gemeinden geschmiedete Kompromiss zum Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz im Rat eine Mehrheit gefunden hat. Mit der beschlossenen Zweiteilung der Vorlage ist sichergestellt, dass die Gemeinden im Rahmen des Sparpakets II auch über den Finanzausgleich einen Entlastungsbetrag für den Kanton erbringen. Gleichzeitig können die von der Regierung aufgezeigten Optimierungspotenziale am bestehenden Finanzausgleichsgesetz weiterverfolgt werden. Es bietet sich unter anderem die Möglichkeit, den soziodemographischen Sonderlastenausgleich auf die Veränderung des Finanzierungsmodus bei der Pflegefinanzierung abzustimmen.

Fraktionsentschädigungen: FDP-Kantonsräte geben gutes Beispiel

Ganz im Sinne der FDP-Fraktion und gegen den Willen der SP ist der Kantonsrat am Montag auf die beantragte Erhöhung der Fraktionsentschädigungen gar nicht erst eingetreten, womit das Geschäft vom Tisch ist. Angesichts der laufenden Sparbemühungen im Kanton, die von breiten Kreisen der Bevölkerung ihre Opfer verlangt, wäre es unstatthaft gewesen, wenn sich der Kantonsrat selber höhere Entschädigungen für die Fraktionsarbeit gegönnt hätte.

Um weiterhin einen effizienten Betrieb ihres Fraktionssekretariats gewährleisten zu können, haben die FDP-Kantonsräte stattdessen am Montag entschieden, per 1. Januar 2013 die ihnen zustehenden individuellen Infrastrukturbeiträge von 1000 Franken pro Jahr an die Kantonalpartei abzutreten.