Breite Allianz sagt JA zur Berufsbildung

Reformbedarf ausgewiesen – Kompromiss von Regierung und Kantonsrat überzeugt

Eine breite Allianz aus bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden setzt sich für ein JA zum V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung ein. Die von Regierung und Kantonsrat bereits gutgeheissene Reform schafft an den Berufsfachschulen eine klare Führungsorganisation und beachtet dabei das Gleichgewicht zwischen Milizelementen und der kantonalen Verwaltung. Mit dem vorliegenden Gesetzesnachtrag findet die Kantonalisierung der Berufsfachschulen ihren vorläufigen Abschluss.

Am 25. November 2018 stimmt die St.Galler Bevölkerung über den V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung ab. Dies, weil die CVP gemeinsam mit Links-Grün das Ratsreferendum ergriffen hat. Eine breite Allianz aus SVP, FDP, kantonalem Gewerbeverband und IHK setzt sich für diese notwendige Reform ein.

Neue Trägerschaft seit 2002

2002 übernahm der Kanton St.Gallen die Trägerschaft über die Berufsfachschulen im Kanton. Davor wurden dieselben von Berufsverbänden oder Gemeinden getragen. Geführt wurden diese Schulen traditionellerweise von Berufsfachschulkommissionen, in denen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Region Einsitz nahmen. Bei der Kantonalisierung der Strukturen kamen zusätzliche Zuständigkeiten des Amtes für Berufsbildung hinzu, ohne, dass die verschiedenen Aufgaben klar voneinander abgegrenzt wurden. Das führt immer wieder zu Konflikten. Aus diesem Grund beauftragte der Kantonsrat die Regierung, diese Strukturen zu klären und die Kantonalisierung abzuschliessen.

Klare Aufgabenteilung

Die Regierung hat während rund sechs Jahren mit Experten an möglichen Modellen gearbeitet und eine breit angelegte Vernehmlassung durchgeführt. Resultat waren sechs Organisationsmodelle. Im Rahmen der Beratung durch den Kantonsrat ist ein weiteres Modell hinzugekommen. Das letztendlich durch die Mehrheit des Kantonsrates verabschiedete Modell sieht vor, an den milizmässig organisierten Berufsfachschulkommissionen festzuhalten, aber eine klare Aufteilung der Rechte und Pflichten zwischen denselben und der kantonalen Verwaltung vorzusehen. So wird die kantonale Verwaltung insbesondere für den Vollzug von Bundesrecht zuständig sein, wohingegen die Berufsfachschulkommissionen für die Rechtsetzung an den Schulen, die Qualitäts- und Organisationsentwicklung, die Anstellung des Personals sowie die Höhere Berufsbildung und die berufliche Weiterbildung verantwortlich zeichnen.

Breite Allianz

Die bürgerlichen Parteien SVP und FDP sowie der Gewerbeverband und die IHK begrüssen dieses neue Modell. Weist es doch den Milizelementen so viele Aufgaben wie möglich und der Verwaltung so viele Verantwortungsbereiche wie nötig zu. Das stärkt den Einbezug aller Beteiligten (Lehrbetriebe – Schule – Branche) sowie der Regionen und damit insgesamt die Berufsbildung.

Zwängerei von CVP und SP

Auf Unverständnis treffen hingegen die Zwängerei von SP und CVP. So wurden die von diesen Parteien nun noch einmal geforderten Modelle im Kantonsrat bereits eingehend diskutiert und für unbrauchbar befunden. Die SP möchte den Bock zum Gärtner machen sowie die strategische und operative Führungsebene fatal miteinander vermischen. Die CVP hingegen möchte alle Kompetenzen den Schulen vor Ort übertragen und die Milizgremien mit dem Vollzug von Bundesrecht überlasten.