St.Gallen, 29. November 2016 | Angesichts des für das kommende Jahr erwarteten operativen Defizits von rund 64 Mio. Franken waren die bürgerlichen Fraktionen im St.Galler Kantonsrat am Dienstag nicht gewillt, grundlegend vom eingeschlagenen finanzpolitischen Kurs der letzten Jahre abzuweichen. Die von der Finanzkommission angestrebte Plafonierung der Personalkosten fand im Rat denn auch komfortable Mehrheiten. Gleichzeitig stimmte die FDP dem Antrag zu, dass die Regierung die Kürzungen der Personalkredite im Sinne einer globalen Lohnkostensteuerung selbständig umsetzen kann. Anträge von linksgrüner Seite – etwa eine pauschale Lohnerhöhung um 500 Franken pro Vollzeitstelle – blieben wie erwartet chancenlos. Die FDP ihrerseits setzte sich mit ihrer Forderung nach mehr Transparenz bei bestehenden Mietverhältnissen durch. Die Regierung fasste den Auftrag, mit dem Budget 2018 eine entsprechende Übersicht vorzulegen und die Mietkosten intern zu verrechnen.
Eine solide Mehrheit fand die FDP überdies für ihren Antrag, mit dem Grundlagenarbeit zur Verbesserung der Ertragslage des Kantons geleistet werden soll. Die Regierung hat zum Abschluss der Budgetberatung den Auftrag gefasst, im Rahmen des Budgets 2018 aufzuzeigen, wie sie das Ressourcenpotenzial des Kantons stärken respektive im landesweiten Vergleich verbessern will. Die Regierung soll konkrete Wege aufzeigen und ihre Strategie darlegen, um St.Gallen mittelfristig von einem Nehmer- zu einem Geberkanton im Finanzausgleich werden zu lassen.
Ein weiterer eingereichter FDP-Vorstoss fordert, dass die Regierung dem Kantonsrat das bereits vor vier Jahren in Aussicht gestellte Monitoring zur Gebühren- und Abgabepraxis im Kanton nun rasch vorlegen soll. Das Monitoring soll aufzeigen, inwiefern der Kanton bei der Festlegung der Gebühren das geltende Kostendeckungsprinzip befolgt und die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nicht für versteckte Umverteilungsmassnahmen respektive Steuern nutzt.
Sozialhilfe: Strategische Ziele erreicht
Im Rahmen der Beratungen zur Revision des Sozialhilfegesetzes hat die FDP ihre im Vorfeld der Session gesteckten Ziele erreicht. So wurden die Sanktionen gegen Sozialhilfeempfänger, die Auflagen missachten, unvollständige Angaben machen oder notwendige Unterlagen nicht einreichen, im Einklang mit den Vorschlägen der vorberatenden Kommission verschärft. Konkret können Gemeinden den Betroffenen die Leistungen befristet um bis zu 30 Prozent kürzen. Des Weiteren wurden Massnahmen verabschiedet, die darauf abzielen, die Solidarität unter den Gemeinden zu stärken und einen drohenden Sozialtourismus zu verhindern. Aus Sicht der FDP-Fraktion bewährt sich die seit Jahrzehnten geltende Empfehlung für die Höhe des Grundbedarfs, welche von der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und –präsidenten (VSGP) und der St.Gallischen Konferenz für Sozialhilfe (KOS) herausgegeben wird. Die in der KOS-Empfehlung enthaltenen Ansätze tragen den wirtschaftlichen Realitäten im Kanton Rechnung und liegen betragsmässig unter den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).