Der „Heiratsstrafe“ ein Ende setzen

Gleichberechtigung soll überall gelten – auch im Steuerrecht. Heute wird in der Schweiz die Individualbesteuerung nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewandt. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre jeweiligen Einkommen werden also zusammengerechnet. Je nach Höhe der Einkommen rutscht das Paar in eine höhere Steuerprogressionsstufe, was massgebend ins Gewicht fallen kann. So kommt es, dass verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen müssen als unverheiratete. Dieses Phänomen kennt man unter dem Begriff «Heiratsstrafe».

Das heutige Steuersystem führt dazu, dass gemeinsam besteuerte Paare finanziell bestraft werden, wenn beide arbeiten. Wird bei Familien mit Kindern während der Arbeitszeit auch noch eine Kinderbetreuung nötig, hat dies gleich doppelt negative Folgen. Betreuungskosten und höhere Steuern fressen einen grossen Teil des Zweiteinkommens gleich wieder auf oder führen im schlimmsten Fall sogar dazu, dass am Ende trotz mehr Arbeit weniger Geld übrigbleibt. Dies hat zur Konsequenz, dass mehrheitlich Frauen nur Teilzeit arbeiten oder die Stelle ganz aufgeben.
Obwohl bereits vor 15 Jahren eine entsprechende Motion der FDP in beiden Räten angenommen worden war, hat der Bundesrat seither keine weiteren Schritte unternommen. FDP-Nationalrätin Christa Markwalder versuchte 2019, das Thema nochmal auf den Tisch zu bringen und lancierte die Motion «Individualbesteuerung endlich auch in der Schweiz einführen».  Sie beauftragte den Bundesrat, dem Parlament rasch und unter Einbezug der Kantone einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher einen Systemwechsel zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorsieht. Der Bundesrat nahm zwar Stellung zur Motion, dennoch blieb bisher die Behandlung in den Räten aus.

Wirtschaft erhält mehr gesuchte Fachkräfte
Es kann nicht sein, dass das Arbeitsmarktpotenzial der gut ausgebildeten Frauen in der Schweiz aufgrund negativer finanzieller Anreize nicht ausgeschöpft werden kann. Die Partizipation der Frauen im Arbeitsmarkt zu fördern ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung. Jedoch wird dies von der «Heiratsstrafe» und dem momentanen Schweizer Steuersystem behindert. Aus diesem Grund werden die FDP Frauen nun aktiv und treiben das wichtige Anliegen - zusammen mit einer breiten Allianz aus anderen Parteien, der Wirtschaft und Verbänden - mit einer Volksinitiative voran. Dabei hat uns insbesondere auch überzeugt, dass gemäss Studien die Individualbesteuerung im Vergleich zu anderen Steuermodellen wie z.B. dem Vollsplitting das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.

Die Initiative, welche die Einführung der Individualbesteuerung in der Schweiz fordert, ist die erste eigene Volksinitiative in der Geschichte der FDP Frauen. Dieses historische Ereignis ist gleichzeitig ein liberaler Beitrag zum 50-Jahr-Jubiläum der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen und wird deshalb am entsprechenden Jahrestag im Februar 2021 offiziell lanciert werden.

Falls Sie die Initiative bereits heute unterstützen wollen, können Sie das hier tun: https://www.individualbesteuerung.ch/unterst%C3%BCtzen