EL-Leistungen den St.Galler Realitäten anpassen

Kantonale Abstimmung vom 17. Juni 2012

Das überparteiliche bürgerliche Komitee „Für faire Ergänzungsleistungen im Kanton St.Gallen“ setzt sich für ein Ja zum VI. Nachtrag zum kantonalen Ergänzungsleistungs-gesetz ein. Auch nach der Anpassung der Beiträge an die persönlichen Auslagen von Heimbewohnenden leistet der Kanton St.Gallen die mit Abstand höchsten Zahlungen al-ler Ostschweizer Kantone. Die Kostenentwicklung im Bereich der EL und die Notwendig-keit von Sparmassnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts sind weitere Gründe, die für ein Ja zum Gesetzesnachtrag sprechen.

St.Gallen, 14.05.2012 | Gegen den VI. Nachtrag zum kantonalen Ergänzungsleistungsgesetz wurde von Behindertenverbänden und linken Parteien das Referendum ergriffen. Das überparteiliche Komitee „Für faire Ergänzungsleistungen im Kanton St.Gallen“ will der bewusst betriebenen Skandalisierung der Vorlage durch die Gegner entgegenwirken. Eingebettet in die Verzichtsplanung, die der Kantonsrat im Herbst 2011 verabschiedet hat, stellt der VI. Nachtrag eine von insgesamt 54 Massnahmen dar, die helfen sollen, das strukturelle Defizit des St.Galler Staatshaushalts dauerhaft zu beseitigen. Die Stimmbürgerinnen sollen am 17. Juni auf der Grundlage sachlicher Argumente ihre Entscheidung fällen – Polemik und Unwahrheiten bringen den Kanton in der aktuellen Situation nicht weiter.

Kostenentwicklung zwingt zu Reformen

„Die Einnahmen und Ausgaben von Bund und Kantonen haben sich seit 1990 ungefähr verdoppelt. Es kann keine Rede davon sein, dass der Staat kaputtgespart wird“, sagte IHK-Direktor Kurt Weigelt im Rahmen der Medienkonferenz. Der Sozialstaat beanspruche rund die Hälfte der Staatskasse, wobei die Kosten für die soziale Wohlfahrt – dazu zählen auch die Ergänzungsleistungen – am stärksten zugenommen hätten. „Heute wendet die Schweiz jährlich 4000 Millionen Franken für die Ergänzungsleistungen auf, Tendenz steigend.“ Ohne grundsätzliche Reformen droht der Schweiz mittelfristig eine Staatsverschuldung, die sich mit der heutigen Situation in Griechenland vergleichen lässt. „Realitätsverweigerung sichert unseren Sozialstaat nicht – im Gegenteil“, so Weigelt weiter.

Anpassung als Teil eines ausgewogenen Gesamtpakets

FDP-Parteipräsident Marc Mächler stellte die Vorlage in den Gesamtkontext der Kantonsfinanzen. Angesichts der prognostizierten Defizite von jährlich rund 270 bis 300 Millionen Franken gebe eine keine Alternative zum jetzigen Sparkurs. „Aufgrund der rigiden Schuldenbremse müssten der kantonale Steuerfuss spätestens im Jahr 2014 um rund 30 Prozent einer Einheit erhöht werden. Dies würde in erster Linie den Mittelstand hart treffen.“ Im Zusammenhang mit dem VI. Nachtrag zum kantonalen Ergänzungsleistungsgesetz müsse man den Blick aufs Ganze wahren, so Mächler. „Einzelne der 54 Sparmassnahmen sind für die Betroffenen einschneidend. Doch es wäre falsch und ungerecht, einzelne Bevölkerungsgruppen im Rahmen der nötigen Kurskorrektur a priori auszuklammern. Mit einem Nein am 17. Juni werden keine Probleme gelöst, stattdessen müssen andernorts über 4 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich gespart werden.

Auch nach Anpassung vergleichsweise grosszügig

Herbert Huser, neuer Präsident der SVP St.Gallen, legte dar, dass der Kanton St.Gallen auch im Falle einer Annahme des Gesetzesnachtrags im Ostschweizer Vergleich nach wie vor die höchsten Beiträge an die persönlichen Auslagen für Heimbewohner ausrichten würde. Heute richte der Kanton St.Gallen zusammen mit den finanzstarken Kantonen Zürich und Zug schweizweit die höchsten Beiträge an Heimbewohner aus. „Mit den Lebenskosten lässt sich dies nicht erklären“, erklärte Huser. Trotz der moderaten Anpassung auf 464 Franken (Bewohner von Alters- und Invalidenheimen) bzw. 348 Franken (Bewohner von Pflegeheimen) gehöre St.Gallen noch immer zu den grosszügigsten Kantonen.