FDP bestätigt ihre Führungsrolle in der Finanzpolitik

Positive Bilanz zur Februarsession des Kantonsrats

Zufrieden blickt die FDP auf die Ergebnisse der Februarsession des St.Galler Kantonsrats zurück: Sowohl bei der ersten Tranche der zur Umsetzung des Entlastungspakets 2013 nötigen Gesetzesanpassungen als auch bei der Budgetierung von allfälligen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank SNB ist das Parlament auf die Linie der FDP eingeschwenkt. Die Ergebnisse belegen einmal mehr die finanzpolitische Führungsrolle der FDP innerhalb des bürgerlichen Lagers.

Der kantonale Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2015 bis 2017 zeigt auf, dass die drei geschnürten Sparpakete ihre finanzielle Wirkung zu entfalten beginnen. Musste vor einem Jahr noch von Plandefiziten in der Höhe von jährlich rund 150 Mio. Franken ausgegangen werden, präsentieren sich die Vorzeichen mittlerweile deutlich positiver. Für das Jahr 2015 wird noch mit einem bescheidenen Defizit von 9 Mio. Franken gerechnet, während in den Folgejahren kleine Überschüsse von rund 20 Mio. Franken resultieren.
Mit Blick auf die Situation in anderen Kantonen stellt die FDP mit Genugtuung fest, dass der Kanton St.Gallen die missliebigen Hausaufgaben frühzeitig angepackt und es geschafft hat, die Sanierung seines Finanzhaushalts in die Wege zu leiten. Der vielzitierte Silberstreifen am Finanzhorizont zeichnet sich ab. Voraussetzung dafür ist indes, dass die vom Kantonsrat beschlossenen Sparmassnahmen nun konsequent und ohne Abstriche umgesetzt werden. Um den eingeschlagenen Kurs beibehalten zu können, braucht es darüber hinaus auch weiterhin einen umsichtigen Umgang mit den Finanzen. Es wäre völlig verfehlt, angesichts der sich abzeichnenden Entspannung die Ausgabendisziplin schleifen zu lassen, zumal der AFP für das Jahr 2017 bereits wieder von einem Ausgabenwachstum von rund 3 Prozent ausgeht – ein Wert, der aller Voraussicht nach deutlich höher als das Wirtschaftswachstum liegen dürfte. Nachdem er dem Patienten wieder auf die Beine geholfen hat, hat der Kantonsrat nun dafür zu schauen, dass er fit bleibt.

Budget künftig ohne SNB-Gewinne

In diesem Kontext ist auch der von der FDP bereits im Januar geforderte – und nun von der kantonsrätlichen Finanzkommission eingebrachte – Antrag zu verstehen, inskünftig auf die fixe Budgetierung der Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank in der Höhe von 40 Mio. Franken zu verzichten. Die aufgrund der Kursuntergrenze zum Euro massiv gestiegenen Bilanzrisiken der SNB machen die in der Vergangenheit regelmässig erfolgten Gewinnausschüttungen an die Kantone höchst ungewiss. Diese veränderte Ausgangslage darf bei der Erarbeitung künftiger Budgets nicht ignoriert werden. Mit Freude nimmt die FDP zur Kenntnis, dass der Kantonsrat der Forderung der FDP zugestimmt hat.
Der Verzicht auf die Budgetierung der SNB-Millionen hat zur Folge, dass die ausbleibenden fiktiven Einnahmen durch zusätzliche Einsparungen kompensiert werden müssen. Unter Berücksichtigung der st.gallischen Schuldenbremse und auf der Basis der Zahlen des AFP beläuft sich der Sparbetrag im kommenden Jahr auf 16 Mio. Franken. Angesichts eines Gesamtbudgets des Kantons von rund 4700 Mio. Franken und der Tatsache, dass die Zahlen des AFP im Vergleich zum eigentlichen Budget einen gewissen Spielraum aufweisen, sind die zusätzlichen Einsparungen verkraftbar. Die Pläne als „viertes Sparpaket“ zu kritisieren, erweist sich gemessen an den oben geschilderten Grössenverhältnissen und den Anstrengungen früherer Jahre als sachlich nicht fundierte Polemik.

Sündenfall korrigiert

Zufrieden zeigt sich die FDP-Fraktion mit dem Ergebnis der Beratungen der ersten Tranche der Gesetzesanpassungen zur Umsetzung des Entlastungspakets 2013. Die vom Rat in erster Lesung beschlossenen Änderungen betreffen den Verzicht auf einen Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade), die Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse, die Erhöhung der Vermögensanrechnung für Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie die Einführung einer Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften. Es handelt sich somit um ein ausgewogenes Gesamtpaket, das die finanziellen Belastungen auf zahlreiche Schultern verteilt.
Mit Freude nimmt die FDP zur Kenntnis, dass der Kantonsrat in der Frage der teilweisen Finanzierung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen seinen Beschluss vom August 2013 korrigiert hat und auf den Kurs der FDP-Fraktion eingeschwenkt ist. Ursprünglich beabsichtigte das Parlament, das besondere Eigenkapital des Kantons zweckzuentfremden, um Löcher in der Laufenden Rechnung zu stopfen. Das besondere Eigenkapital des Kantons bleibt somit im Interesse einer nachhaltigen Finanzpolitik weiterhin ausschliesslich zur Finanzierung von Gemeindefusionen und Steuererleichterungen zugunsten der Bevölkerung reserviert.