FDP sagt Ja zu einem Fischereizentrum „light“

Kantonsratsfraktion bereitete in Pfäfers die Septembersession vor

Die FDP-Kantonsratsfraktion hat am Samstag in Pfäfers die Geschäfte der Septembersession diskutiert. Schwerpunkte der Beratungen bildeten die Nachträge zum Finanzausgleichsgesetz bzw. zum Gesetz über die Pflegefinanzierung sowie das projektierte kantonale Fischereizentrum in Steinach. Die FDP unterstützt den Neubau grundsätzlich, fordert aber gleichzeitig weitere Einsparungen. Konkret soll der Baukredit auf 10 Mio. Franken begrenzt werden.

Pfäfers, 7. September 2013 | Nachdem der Neubau des kantonalen Fischereizentrums in der Schlussabstimmung der Februarsession das erforderliche Mehr um eine Stimme verfehlt hatte, hat sich die Regierung nochmals über das Geschäft gebeugt. Auf die Septembersession hin unterbreitet sie dem Parlament nun eine überarbeitete Vorlage, die im Vergleich zur ursprünglichen Version mit Einsparungen in der Höhe von 1,85 Mio. Franken auskommt (10,95 statt 12,8 Mio. Franken). Die FDP-Fraktion anerkennt das Bedürfnis nach einem neuen Fischereizentrum als Ersatz für die bestehende Anlage in Rorschach. Ebenso erachtet sie den Standort in Steinach aus betrieblichen wie auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nachvollziehbar. Durch das gemeinsame Seewasserpumpwerk mit der benachbarten Firma Tesog können in energetischer Hinsicht Synergien erzielt werden, gleichzeitig betreibt der Kanton mit seiner Investition willkommene Wirtschaftsförderung, geht es doch darum, einen der grössten Arbeitgeber längerfristig an die Seeregion zu binden. Diesen Punkten zum Trotz ortet die FDP weiteres Einsparpotenzial beim Projekt und beantragt, den Kredit auf 10 Mio. Franken zu kürzen. Insbesondere scheinen die Gebäude- bzw. die Planungskosten nach wie vor zu grosszügig budgetiert.

Klare Absage an horizontalen Finanzausgleich

Mit den zur Diskussion stehenden Nachträgen zum Finanzausgleichsgesetz bzw. zur Pflegefinanzierung kommt die Regierung einem parlamentarischen Auftrag aus dem Jahr 2012 nach, der darauf abzielte, bestehende Fehlanreize innerhalb des geltenden Systems zu beseitigen. Neu sollen auch die soziodemographischen Lasten der Gemeinden ausgeglichen und die Unterschiede bei den Schulkosten stärker durch den Kanton abgefedert werden. Anderseits kommen die Gemeinden neu alleine für die Kosten für die Pflegefinanzierung auf. Die FDP-Fraktion begrüsst die vorliegende Doppelvorlage und unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission, insbesondere den Verzicht auf eine Kürzung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs entsprechend der Steuerkraft der Gemeinden, da dies die Städte Wil und St.Gallen hart treffen würde. Man darf feststellen, dass sich der Systemwechsel auf das neue Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2008 im Grundsatz bewährt hat. Aus diesem Grund erteilt die FDP allfälligen Plänen, die auf die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs abzielen, eine klare Absage. Ein horizontaler Ausgleich würde die finanzstarken Gemeinden stark belasten und ihre Position im interkantonalen Wettbewerb massiv schwächen.

Stipendienkonkordat: FDP für Beitritt

Ebenfalls im September wird das Parlament über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) beschliessen. Mit Hilfe des Konkordats sollen formale und materielle Standards unabhängig von der Region und vom Wohnort der Studierenden harmonisiert werden. Bis heute haben sich 13 Kantone der Vereinbarung angeschlossen. Die für den Beitritt des Kantons St.Gallen erforderlichen Gesetzesanpassungen sollen insgesamt kostenneutral sein. Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass es sich hier bestenfalls um eine relative Kostenwahrheit handeln kann, da die Belastung auch künftig von der Zahl der Gesuche abhängen wird.

Interessenkonflikten im Gesundheitswesen vorbeugen

In einer gemeinsamen Motion mit anderen bürgerlichen Fraktionen kritisiert die FDP die problematische Doppelrolle der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements als Mitglied der Regierung und als Präsidentin des Verwaltungsrats der Spitalverbunde. Mit dem seit Anfang 2012 geltenden neuen Gesetz über die Spitalplanung und –finanzierung wurden die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auf eine grundlegend andere Basis gestellt; die bereits zuvor heikle Doppelfunktion der Gesundheitschefin hat sich spätestens mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung weiter akzentuiert. Angesichts der zu erwartenden rechtlichen Auseinandersetzung bei Tarifstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Versicherern sind schwere Interessenskonflikte absehbar. Gemeinsam mit anderen bürgerlichen Fraktionen fordert die FDP die Regierung umgehend zu Nachbesserungen beim Gesetz über die Spitalverbunde auf. Neu soll das Gesundheitsdepartement nicht mehr durch seine Vorsteherin bzw. seinen Vorsteher im Verwaltungsrat der Spitalverbunde vertreten sein. Die Vertretung des Gesundheitsdepartements soll zudem nicht den Vorsitz des Verwaltungsrats ausüben können.

Eingehend besprochen wurde zudem die Mitte August präsentierte Studie der IHK zur Zukunft der st.gallischen Spitallandschaft. Die FDP wertet die Ergebnisse als wertvollen Diskussionsbeitrag im Zusammenhang mit dem bedeutenden Investitionsentscheid über 930 Mio. Franken zur Erneuerung der Spitäler im Kanton. Die Fraktion kritisiert den Umstand, dass sich der Verwaltungsrat der Spitalverbunde bis heute noch nicht aktiv an der laufenden Diskussion um die Studie beteiligt.