Guter Wille ist vorhanden – doch es reicht noch nicht

Sparpaket: FDP fordert weitere Kürzungsmassnahmen

Das Finanzdepartement hat heute die Details zum kantonalen Sparprogramm vorgestellt. Während die vorgeschlagene Struktur des Massnahmenpakets eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit schafft, ist die FDP über das Ausmass der eigentlichen Kürzungsmassnahmen enttäuscht. Eine weitere Steuererhöhung um 8 Steuerfussprozente lehnt die FDP ab.

St.Gallen, 4. Mai 2012 | Mit Spannung wurden sie erwartet – nun liegen die Details zu den Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II) auf dem Tisch. Der Vorschlag der Regierung sieht neben Kürzungsmassnahmen auch eine Beteiligung der Gemeinden, Übergangs- und ertragsseitige Massnahmen sowie Residualkorrekturen vor und bezieht Sondereffekte mit ein. Die FDP begrüsst dieses Vorgehen ausdrücklich; die vorgeschlagene Struktur des Sparpakets schafft eine hohe Transparenz und bildet damit eine solide Grundlage für die parlamentarische Beratung im Juni.

Zu bescheidene Kürzungsmassnahmen

Der gute Wille der Regierung zum Sparen angesichts der vorgeschlagenen Massnahmen erkennbar. Dies alleine reicht aber noch nicht aus. Aus Sicht der FDP sind die vorgeschlagenen Kürzungsmassnahmen (echte Sparmassnahmen) zu bescheiden ausgefallen. Es darf daran erinnert werden, dass der Kantonsrat der Regierung im Februar den Auftrag erteilt hat, ein Sparpaket von mindestens 200 Mio. Franken auszuarbeiten, so dass künftig keine Finanzierungslücke mehr besteht. Die von der Regierung vorgeschlagene Steuererhöhung um 8 Steuerfussprozente lehnt die FDP ab, da der Staatssteuerfuss bereits in diesem Jahr um 10 Steuerfussprozente angehoben worden ist. Aus diesem Grund behält sich die FDP-Fraktion vor, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen weitere Sparmassnahmen einzubringen.

Längere Abschreibedauer bei Spitalbauten ist sinnvoll

Die vorgeschlagene Änderung bei der Abschreibedauer für Spitalbauten trägt die FDP im Sinne einer Ausnahme von der gängigen Praxis mit. Die anstehenden grossen Investitionen im Spitalbereich und die Tatsache, dass die Bauten eine längere Lebensdauer haben als die ordentliche Abschreibefrist von 10 Jahren, machen einen solchen Schritt nachvollziehbar und sinnvoll.

Kritisch betrachtet die FDP die wiederum beträchtliche Verschiebung von Lasten von Kanton auf die Gemeinden. Nebst den im Massnahmenpaket offiziell ausgewiesenen 20 Mio. Franken finden sich auch bei den eigentlichen Kürzungsmassnahmen weitere Verlagerungen. Die FDP-Fraktion wird diese Massnahmen kritisch unter die Lupe nehmen.