Kanton soll Lehren aus dem „Fall Wüst“ ziehen

FDP würdigt die Abklärungsergebnisse der Finanzkommission

Die FDP sieht sich aufgrund der von Finanzkommission getätigten Abklärungen zur Abgeltung von Zeitguthaben an den ehemaligen Generalsekretär des Gesundheitsdepartements in ihrer Haltung bestätigt. Im Rahmen der weiteren politischen Aufarbeitung muss es nun darum gehen, dafür zu sorgen, dass sich ähnliche Fälle beim Kanton in Zukunft nicht wiederholen können und entsprechende Kontrollen greifen.

St.Gallen, 20. Mai 2016 | Gross war der Ärger, als Anfang April dieses Jahres die Abgeltung an den ehemaligen Generalsekretär des Gesundheitsdepartements für die bis zu seiner Pensionierung aufgelaufenen Ferien- und andere Zeitguthaben öffentlich geworden war. Zwar hat der Betroffene die Entschädigung in Höhe eines Jahressalärs in der Folge von sich aus an den Kanton zurückbezahlt, auf die politische Aufarbeitung des Falls hatte dies aber keinen Einfluss. Die Subkommission Gesundheit der Finanzkommission des Kantonsrats hat die genauen Umstände der Entschädigung an Roman Wüst mittlerweile untersucht. Die Finanzkommission ist heute mit einem Communiqué an die Öffentlichkeit gelangt. Darin würdigt sie das Untersuchungsergebnis, stellt falsche Behauptungen im Zusammenhang mit der geleisteten Zahlung richtig und nimmt schliesslich eine eigene politische Wertung des Geschehenen vor.

Die Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass der Abschluss entsprechender Regelungen grundsätzlich in die Kompetenz der Gesamtregierung – und nicht des betroffenen Departements – zu fallen hat. Die FDP begrüsst, dass die Finanzkommission inskünftig die Zeitguthabenentwicklung beobachtet.

Fehlende Führungsverantwortung

Das Fazit der Finanzkommission deckt sich im Wesentlichen mit der Haltung, welche die FDP-Kantonsratsfraktion bereits Mitte April kommuniziert hat. So kritisiert die FDP insbesondere die Tatsache, dass die zuständige Regierungsrätin Heidi Hanselmann ihrer Führungsverantwortung im konkreten Fall nicht wahrgenommen hat. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, das Zeitmanagement des Generalsekretärs in Bezug auf Ferien und Arbeitszeiten zu kontrollieren und dafür zu schauen, dass sich dessen Zeitguthaben bis zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht in dem Masse anhäufen können, wie dies im vorliegenden Fall passiert ist. Wie bereits die FDP stellt sich auch die Finanzkommission überdies auf den Standpunkt, dass man von kantonalen Kaderangestellten ab einer bestimmten Lohnsumme erwarten dürfte, dass sie regelmässig mehr als 42 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass ihnen daraus Ferienansprüche entstehen.

Die richtigen Lehren ziehen

Die Finanzkommission fordert die Regierung auf, Vorkehrungen zu treffen, dass sich ein „Fall Wüst“ in Zukunft nicht mehr wiederholen kann. Konkret stehen einheitliche Vorgaben im Vordergrund, die dafür sorgen sollen, dass im Bereich der Kaderangestellten keine übermässigen Zeitguthaben mehr entstehen können. Werkzeuge für das Controlling in diesem Bereich sind heute bereits vorhanden.

Einführung der Vertrauensarbeitszeit als richtige Massnahme

Die FDP sieht sich durch den Bericht der Finanzkommission in ihrer Haltung bestätigt. Die vor Monatsfrist im Verbund mit den anderen bürgerlichen Parteien geforderte Einführung der Vertrauensarbeitszeit für Kader erweist sich vor dem Hintergrund der Abklärungen als richtig. Gleiches gilt für die zweite Forderung, wonach die Möglichkeit eines beschränkten Nachbezugs von Ferien zu schaffen ist, dass höchstens das Ferienguthaben eines Jahres nachbezogen oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden kann. Ferner erwartet die FDP, dass die Höhe von Entschädigungen für Ferienguthaben künftig seriöser abgeklärt wird, als dies bis anhin der Fall gewesen ist.