Kantonsfinanzen: Jetzt ist Kurshalten gefordert

FDP-Fraktion bereitete in Zuzwil die Sessionsgeschäfte vor

Die FDP-Kantonsratsfraktion hat am Samstag in Zuzwil die Geschäfte der Novembersession diskutiert. Schwerpunkt der Beratungen bildeten das Budget 2015 sowie die Umsetzung von bereits beschlossen Sparmassnahmen. Die FDP unterstützt die beantragte Nachjustierung im Bereich der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen. Begrüsst wird zudem der von der vorberatenden Kommission getroffene Kompromiss bei der Begrenzung des Fahrkostenabzugs.

Zuzwil, 15. November 2014 | Rückblende: Im Rahmen des Entlastungspakets 2013 hatte der Kantonsrat beschlossen, ab 2016 auf die Ausrichtung von ausserordentlichen Ergänzungsleistungen zu verzichten. Hintergrund des Entscheids bildete die Tatsache, dass der in St.Gallen noch geltende Automatismus, die von Bund ausgerichteten Beiträge für Mietzinse (aktuell 1100 Franken für Alleinstehende; 1250 Franken für Ehepaare und Familien) um einen Drittel aufzustocken, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren zu einer Kostenexplosion führen würde. Da der Bund für die nahe Zukunft eine Erhöhung seiner Beiträge in Aussicht stellt und im Kanton St.Gallen ausreichend preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht, ist die Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen vertretbar.

Um jedoch Härtefälle bei der Umsetzung des Beschlusses zu vermeiden, hat sich die FDP im Rahmen der vorberatenden Kommission für eine sozialverträgliche Lösung starkgemacht. So sollen ab dem 1. Januar 2016 keine neuen Bezüger ausserordentliche Ergänzungsleistungen mehr erhalten. Wer bis zu diesem Stichtag Leistungen bezieht, erhält diese bis zum Zeitpunkt, an dem der Bund seine Mietzinsmaxima im Rahmen der ordentlichen Ergänzungsleistungen erhöht, weiterhin ausbezahlt.

Begrenzung des Fahrkostenabzugs: Faire Lösung auf dem Tisch

Fahrkosten können im Kanton St.Gallen ab dem Jahr 2016 nicht mehr unbegrenzt von den Steuern abgezogen werden. Bei der Umsetzung dieser vom Kantonsrat zur Sanierung der Staatsfinanzen beschlossen Massnahme unterstützt die FDP den von der vorberatenden Kommission eingebrachten Kompromissvorschlag. Der Ansatz, den maximalen Fahrkostenbeitrag dem SBB-Generalabonnement 2. Klasse (aktuell 3655 Franken) gleichzustellen, stellt aus freisinniger Sicht eine faire und dynamische Lösung dar. Zum einen werden Autofahrer und öV-Nutzer künftig steuerlich gleich behandelt, zum anderen passt sich der Abzug automatisch der Preisentwicklung an. Zufrieden stellt die FDP-Fraktion fest, dass sich trotz der Begrenzung des Fahrkostenabzugs für über 80 Prozent der Steuerzahler finanziell nichts ändern wird.

Budget 2015: Eingeschlagenen Kurs beibehalten

Bei Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von rund 4,7 Mia. Franken rechnet der Kanton St.Gallen auch im Budget 2015 noch mit einem effektiven Defizit von 76 Mio. Franken. Angesichts der alarmierend hohen Defizite früher Jahre stellt dies gleichwohl eine Verbesserung dar. Entsprechend positiv nimmt die FDP zur Kenntnis, dass die in den Sparpaketen I und II bzw. im Rahmen des Entlastungspakets 2013 verabschiedeten Massnahmen sukzessive zu greifen beginnen und die angestrebte Stabilisierung des Kantonshaushalts nun tatsächlich Formen annimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, liegt es am Parlament, den in Form früherer Beschlüsse eingeschlagenen Pfad des Sparens nicht zu verlassen. Werden einzelne der vom Kantonsrat beschlossenen Sparmassnahmen gestrichen, führt dies automatisch zu weiteren Defiziten. Scharfe Kritik übt die FDP-Fraktion an den kürzlich publik gewordenen Plänen der Regierung, die Beiträge für die Ausrichtung von individuellen Prämienverbilligungen um rund 6 Mio. Franken zu erhöhen. Indem sie eine der Sparmassnahmen, welche sie vor einem Jahr selber in die Diskussion eingebracht hatte, umgehend torpediert, macht sich die Regierung vor dem Volk unglaubwürdig.

Richtplan: Parlament soll bei Eckwerten mitreden können

Die FDP-Fraktion unterstützt die überparteiliche dringliche Motion, die darauf abzielt, die Eckwerte von Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum im Rahmen des Richtplans durch das Parlament festzulegen. Durch das geänderte Raumplanungsgesetz hat der Richtplan eine völlig andere, strategische Bedeutung für die Entwicklung des Kantons erlangt. Er wird zur eigentlichen Stellschraube; hier soll das Parlament eine Mitsprache erhalten und Verantwortung übernehmen.