Mitarbeiter an den Kosten beteiligen
Der von der Finanzkommission ausgearbeitete Vorschlag orientiert sich zu wesentlichen Teilen am Vorgehen, das bereits im Rahmen der Ausfinanzierung der sgpk auf den 1. Januar 2014 gewählt worden war. So sollen sich die Staatsangestellten erneut mit einem Viertel an den Kosten der zweiten Einmaleinlage beteiligen. Im Gegensatz zu den ursprünglich von der Regierung geforderten 202,5 Mio. Franken beantragt die Kommission dem Kantonsrat neu eine reduzierte Einmaleinlage von 128 Mio. Franken. In ihrem Bericht kommt die Kommission zum Schluss, dass der Kanton rein rechtlich zwar nicht zu einer weiteren Einmaleinlage in die Pensionskasse verpflichtet ist, dass jedoch eine moralische Verpflichtung nicht von der Hand gewiesen werden kann. Im Vorfeld der Verselbständigung der sgpk im Jahr 2014 waren die Regierung respektive der Kanton von zu optimistischen Schätzungen in Bezug auf die Entwicklung des für die Höhe des Finanzierungsbedarfs massgeblichen technischen Zinssatzes ausgegangen. Aus Sicht der FDP liegt es in der Verantwortung des Kantons, die Kosten dieser Fehleinschätzung anteilsmässig zu tragen, anstatt diese vollumfänglich auf die Angestellten abzuwälzen. Stimmt der Kantonsrat in der Septembersession der Vorlage zu, haben die St.Galler Stimmbürger anschliessend das letzte Wort.
Drei Schulen unter einem institutionellen Dach
Die Fachhochschule Ostschweiz soll bis zum Jahr 2022 die definitive Akkreditierung durch den Bund erhalten. Die drei Schulstandorte Rapperswil, St.Gallen und Buchs sollen zu diesem Zweck unter einem gemeinsamen organisatorischen Dach zusammengeschlossen werden. Das seit 2015 geltende Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz schreibt die institutionelle Akkreditierung zwingend vor, damit die FHO auch künftig die Bezeichnung Hochschule tragen darf und von Bundesmitteln partizipieren kann.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat in Erfüllung verschiedener Postulatsaufträge einen ausführlichen Bericht zur aktuellen Lage der drei Fachhochschulen erstellt, der in der Septembersession zur Beratung kommt. Darin werden Vorschläge zur Neuorganisation insgesamt und zur Governance im Speziellen gemacht.
Testfall für die weitere interkantonale Zusammenarbeit
Die rechtliche Basis für den projektierten Zusammenschluss bildet eine interkantonale Vereinbarung mit den bisherigen Mitträgerkantonen Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Schwyz und Glarus. Die neu strukturierte FHO hätte eine im schweizweiten vernünftige Grösse und erhielte damit vermehrtes Gewicht in der Fachhochschullandschaft, wo auch Wettbewerb herrscht. Es wäre auch ein (endlich) erfreuliches Zeichen einer Ostschweizer Zusammenarbeit.
Qualität beibehalten
Die FDP stellt sich mit der Kommission hinter die von der Regierung vorgeschlagene Lösung. Sie verlangt zusätzliche Abklärungen zur Neustrukturierung unter dem Leitsatz „so viel schulstandörtliche Autonomie wie möglich, so viel zentrale Struktur und Steuerung als nötig“. Es geht nicht um eine Zentralisation, sondern um die Optimierung. Hauptziel ist und bleibt die hohe Qualität der Fachhochschulen in Lehre, Forschung und Entwicklung/Weiterbildung. Viel Zeit bleibt nicht mehr, der Zeitplan ist sehr gedrängt. Die Verhandlungen mit den möglichen Mitträgerkantonen müssen nun zügig an die Hand genommen werden. Der Bedeutung des Geschäfts entsprechend fordert die FDP, dass der St.Galler Regierungsrat mit einer Zweierdelegation in die Verhandlungen auf Regierungsebene mit den Nachbarkantonen tritt. Es ist noch viel Überzeugungsarbeit für die vorgeschlagene Form der Neuorganisation zu leisten. Die Diskussionen im Kanton Thurgau zeigen es.