Schlanker Staat, tiefe Steuern und Vollgas bei der Digitalisierung

In der kommenden Juni-Session des Kantonsrates stehen wieder einige wegweisende Themen zur Debatte

Beat Tinner, Fraktionspräsident

Neben der IT-Bildungsoffensive werden auch die Steuerreform 17 und das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie das Publikationsgesetz die FDP-Fraktion beschäftigen. Der Themenbereich «Digitalisierung» ist damit weiterhin sehr präsent, was einmal mehr seine Wichtigkeit unterstreicht. Auch die Debatten zur steuerlichen Entlastung von Unternehmungen und Privatpersonen sind für die FDP-Fraktion weiterhin prioritär.

IT-Bildungsoffensive

In der Vernehmlassung hat die FDP darauf hingewirkt, dass neben Mitteln aus dem Sonderkredit über 75 Mio. Fr. zur Förderung der Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung/MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) auch Mittel für die Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sollen fünf Schwerpunkte mit 18 Massnahmen unterstützt werden. Der Sonderkredit stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, die Ausbildung bzw. Lehre an Berufs- und Fachhochschulen sowie an Universitäten zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.

Steuervorlage 17

Die FDP-Fraktion hat sich in der Februar-Session für einen parteiübergreifenden Kompromiss eingesetzt, um – mit Blick auf die Abstimmung über die Steuerreform auf eidgenössischer Ebene – im Kanton St. Gallen nicht nur die Unternehmen, sondern auch Privatpersonen mit tarifarischen Massnahmen zu entlasten. Die Steuervorlage 17 hat nur dann Erfolg, wenn nebst Unternehmungen auch Privatpersonen steuerlich entlastet werden. Der hiefür vom Parlament eingesetzte «Runde Tisch» hat verschiedene Grundlagen diskutiert, beispielsweise bei der Entlastung der steuerbaren Einkommen zwischen 40 000 und 110 000 Fr. oder bei den Versicherungsprämienabzügen. Politisch wird die Erhöhung der Versicherungsprämienabzüge für Erwachsene die grösste Chance auf Erfolg haben. Der Kantonsrat hat in der April-Session bereits einer Erhöhung der Versicherungsabzüge für Kinder von 600 auf 1000 Fr. zugestimmt. Ebenso hat sie eine Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs auf neu 25 000 Fr. unterstützt. Die FDP setzt sich in der kommenden Debatte für einen Unternehmenssteuersatz von 13 bis 14 Prozent ein. Dabei ist insbesondere auch die Inputförderung zu berücksichtigen. Im Kanton St. Gallen müssen wir bei den Unternehmenssteuern auch Unternehmen entlasten, die forschen und entwickeln. Eine tiefe Steuerbelastung erhöht die Ansiedelungschancen solcher Betriebe, welche Arbeitsplätze für gut qualifizierte Fachkräfte anbieten und so das Steuersubstrat im Kanton steigern.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Im Rahmen des Wirksamkeitsberichts über das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurde ein Mangel erkannt. Dieser soll nun behoben werden. Dies unter Mitwirkung der Gemeinden, welche vor der Anordnung von Massnahmen angehört werden sollen. Diese Forderung wurde bereits bei der Gesetzeseinführung gestellt und fand damals kein Gehör. Die Praxis zeigt, dass die Gemeinden in der Regel ihre Bürgerinnen und Bürger kennen und somit den zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wertvolle Hinweise für allfällig anzuordnende Massnahmen geben können. Mit dem nun vorliegenden Entwurf hat die Regierung jedoch ein Unding geboren, indem die Aufsichtstätigkeit ausgebaut werden soll, um Entscheide der Behörden zu harmonisieren. Die Aufsicht ist eine rein administrative. Für angeordnete Massnahmen, gegen die Beschwerde erhoben wird, sind nach wie vor Gerichte zuständig. Die FDP setzt sich für einen schlanken Staat ein. Somit ist ein Ausbau der Aufsichtstätigkeit abzulehnen, da dieser alleine Mehrkosten von 300 000 Fr. verursacht.

Digitalisierung auch bei staatlichen Publikationen

Die FDP hat sich in der ersten Lesung für das neue Publikationsgesetz starkgemacht. Anstelle des Amtsblattes, das in Papierform erscheint, sollen künftig amtliche Mitteilungen des Kantons auf einer elektronischen Plattform publiziert werden. Diese ist für alle Interessierten öffentlich zugänglich. Es können darin erscheinende Anzeigen mittels Stichworten durchsucht bzw. als Push-Nachrichten oder E-Mail abonniert werden. Die Gemeinden können auf freiwilliger Basis dieselbe Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan nutzen. Es ist den Gemeinden aber freigestellt, amtliche Publikationen auch weiterhin in einer Tageszeitung oder in einem gemeindeeigenen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.