Bazenheid, 12. April 2017 | Bereits Mitte Januar hatte die FDP das kurz zuvor vom Stiftungsrat der sgpk vorgelegte Sanierungskonzept für die Pensionskasse des St.Galler Staatspersonals gewürdigt und anerkennende Worte dafür gefunden. Angesichts der Unterdeckung der Kasse hat der Stiftungsrat festgelegt, den Umwandlungssatz von 6,4 auf 5,2 Prozent zu senken und gleichzeitig den technischen Zinssatz mit 2,5 Prozent dem aktuellen Marktumfeld anzupassen. Aus Sicht der FDP sind diese Massnahmen sachlich nachvollziehbar und mit dem Vorgehen in der Privatwirtschaft durchaus vergleichbar. Gleiches gilt für den Entscheid, die Sparbeiträge der Angestellten zu erhöhen, um das angestrebte Leistungsziel zum Zeitpunkt der Pensionierung beibehalten zu können. Die vom Stiftungsrat vorgesehene Aufteilung der Mehrkosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Verhältnis 56 zu 44 darf für alle Beteiligten als fair bezeichnet werden.
Überarbeitung notwendig
Kein Lob zum jetzigen Zeitpunkt verdient stattdessen die von der Regierung präsentierte Botschaft über eine weitere Einmaleinlage von 200 Mio. Franken. Diese trägt der herausragenden personalpolitischen und finanziellen Bedeutung der Vorlage nicht in angemessener Weise Rechnung. Die FDP kritisiert insbesondere die Tatsache, dass wichtige Entscheidungsgrundlagen – allen voran die oben geschilderten Sanierungsmassnahmen des sgpk-Stiftungsrats – nicht aufgearbeitet respektive in die Botschaft aufgenommen worden sind. Die Vorlage der Regierung ist in der vorliegenden Form somit keine taugliche Grundlage, um über eine für den Kanton bzw. die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aussergewöhnlich hohe Verpflichtung zu entscheiden. Zusätzlich zum Einbezug des Sanierungskonzepts sollen im Rahmen der Vorlage noch weitere Varianten geprüft werden. Im Vordergrund steht aus Sicht der FDP dabei die Risikoversicherung respektive die Frage, ob allenfalls eine Auslagerung in eine private Lösung möglich wäre. Hier verspricht sich die Fraktion einen positiven Effekt auf den Deckungsgrad der Kasse, was die angestrebte Sanierung beschleunigen dürfte.
Kulturförderungsgesetz: Ja zum Gesetz und den Retuschen
Im Gegensatz zur vorberatenden Kommission des Kantonsrats spricht sich die FDP-Fraktion klar für eine Totalrevision des bestehenden Kulturförderungsgesetzes aus. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf legt im Wesentlichen die heute im Kanton bereits gelebte Praxis in einem rechtlich verbindlichen Rahmen fest. Kernstücke des angestrebten neuen Gesetzes sind unter anderem die Verankerung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie der regionalen Kulturförderplattformen, die in den letzten Jahren entstanden sind. Für den Fall, dass die Mehrheit des Parlaments auf den Gesetzesentwurf eintreten möchte, hat die vorberatende Kommission Änderungsanträge formuliert, welche die FDP unterstützt. Ein zentrales Anliegen betrifft dabei die besondere Betonung der Gemeindeautonomie. Es soll unter allen Umständen verhindert werden, dass den Gemeinden aufgrund des neuen Gesetzes zusätzliche Ausgaben entstehen. Daher sollen die Gemeinden im Zusammenhang mit den kulturpolitischen Zielen des Kantons nicht erwähnt werden. Was die Finanzierung der Kulturförderung betrifft, will die FDP im Einklang mit der vorberatenden Kommission am grundsätzlichen Mechanismus festhalten. Dieser sieht vor, dass Fördermassnahmen im Kulturbereich primär aus den Mitteln des Lotteriefonds – und nicht durch die Laufende Rechnung – gedeckt werden sollen.