Transparenz nicht mit Spiegelfechterei verwechseln

FDP-Fraktion bereitete in Schmerikon die Junisession vor

Die FDP-Kantonsratsfraktion hat am Samstag die Geschäfte der Junisession beraten. Im Zentrum standen dabei der Entwurf des Informationsgesetzes, die Lehrerbesoldung an den Volksschulen und die Rechnung 2013.

Schmerikon, 24.05.2014 | Schon heute sind die St.Galler Behörden gemäss Kantonsverfassung im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips verpflichtet, von sich aus oder auf Anfrage über ihre Tätigkeit zu informieren, soweit dadurch keine öffentlichen oder schützenswerten privaten Interessen tangiert sind. Dem Verwaltungsgericht geht diese Praxis indes zu wenig weit: In einem Urteil vom Dezember 2010 hat es die Auffassung vertreten, dass das im Kanton praktizierte Öffentlichkeitsprinzip einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedürfe. Konkret soll jede Person, unabhängig von der Interessenlage, Informationen über die Tätigkeit der Behörden sowie Kenntnisse über amtliche Dokumente erhalten können. Das Gesetz soll die dazu nötigen Rechtsmittel zur Durchsetzung schaffen.

Die FDP-Fraktion hat sich nach eingehender Beratung entschieden, das neue Gesetz zu bekämpfen und im Rat auf die Vorlage gar nicht erst einzutreten. Zum einen ist aus Sicht des Durchschnittsbürgers weder ein spezielles Interesse noch ein Problem mit der heute praktizierten Regelung zu erkennen. Zum anderen ist festzuhalten, dass das Gesetz nicht nur für die kantonale Verwaltung, sondern für alle Gemeinden, deren nachgelagerte Verwaltungsstellen sowie die rechtlich selbständigen Anstalten gelten würde. Der Wegfall eines rudimentär ausgestalteten Interessennachweises durch die Antragssteller bedeutet aus Sicht der FDP-Fraktion keinen relevanten Gewinn an Transparenz, im Gegenteil: Es ist zu befürchten, dass die neuen Möglichkeiten primär einigen wenigen Querulanten in die Hände spielen, welche den Kanton und die Gemeinden laufend mit Anfragen und Verfahren beschäftigen könnten. Die Arbeit der gewählten Behördenmitglieder (Parlament, Gemeinderäte etc.) würde massiv erschwert; kostspielige, bürokratische Leerläufe sind die logische Folge.

Die Medien als «vierte Macht» im Staat sind auch mit den ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln durchaus in der Lage, ihre Kontrollfunktion im Interesse der Öffentlichkeit zu erfüllen, da es ihnen im Bedarfsfall schon heute ein Leichtes ist, die benötigten Informationen zu erhalten. Daran, dass die bereits heute in grosser Fülle durch die Behörden bereitgestellten Informationen seitens der Medien aufgrund der beschränkten Aufnahmeressourcen nur punktuell genutzt werden, wird ein kantonales Informationsgesetz nichts ändern können.

Lehrerlöhne: FDP unterstützt Kurs der Regierung

In der Junisession wird der Kantonsrat im Rahmen des XVI. Nachtrags zum Volksschulgesetz den neuen Berufsauftrag für die Lehrpersonen beraten. Eineinhalb Jahre, nachdem der ursprüngliche Versuch einer Neufassung des Berufsauftrags im Parlament gescheitert war, präsentiert die Regierung heute eine handliche Lösung, die administrativ einfacher, gerechter und auch in späteren Jahren in ihrer Logik nachvollziehbar ist. Positiv wertet die FDP unter anderem, dass der Berufsauftrag neu mit relevanten Arbeitsfeldern operiert und den Gemeinden Spielraum bei der prozentualen Festlegung der Arbeitsfelder lässt. Zu begrüssen sind ferner die Zuordnung eines Arbeitsvolumens im Sinne einer Jahresarbeitszeit von rund 1900 Stunden und die Tatsache, dass der maximale Lohn 100 Prozent in der Regel nicht überschreiten soll. Mehr- bzw. Minderleistungen in einem Schuljahr sollen vorgetragen und abgebaut werden, wie das bei den Mittelschulen schon seit Jahrzehnten problemlos funktioniert.

Grundsätzliche Kritik übt die FDP-Fraktion an der Tatsache, dass Klassenlehrpersonen sowohl eine Entlastung im Arbeitsfeld „Unterricht“ als auch eine Klassenlehrerzulage in der Höhe von 2000 bis 2500 Franken pro Jahr für sich in Anspruch nehmen können. Es ist nicht einzusehen, wie die im Jahr 2008 eingeführte Lohnzulage die von Seiten der Lehrkräfte immer wieder beklagte Belastung mindern soll. Dass eine Mehrheit der vorberatenden Kommission nun gar die von der Regierung und den Sozialpartnern vereinbarte bescheidene Kürzung der Klassenlehrerzulage um 30 Prozent aus dem Gesetz kippen will, ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Um die Vorgabe des Kantonsrats, den Berufsauftrag kostenneutral umzusetzen, noch zu erfüllen zu können, müssten aus der Lektionentafel der Mittelstufe weitere 1 bis 2 Lektionen gestrichen werden. Dies ist mit Blick auf die Unterrichtsqualität und die Umsetzung des Lehrplans 21 nicht opportun.

Eine mögliche Erklärung des Abstimmungsverhaltens der vorberatenden Kommission liefert deren personelle Zusammensetzung, die im Übrigen im Internet öffentlich einsehbar ist. Nicht weniger als 4 der insgesamt 15 Kommissionsmitglieder sind als Volksschullehrkräfte (persönlich, bezüglich Arbeitseinsatz und Entlöhnung) direkt vom neuen Gesetz betroffen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Rechnung 2013: Effektives Defizit von 67,8 Mio. Franken

Vieles wurde in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zur Rechnung 2013 kommuniziert und publiziert. So fällt der Abschluss um 100,3 Mio. Franken besser ab als ursprünglich budgetiert. Der verkündete Ertragsüberschuss in der Höhe von 73,4 Mio. Franken verstellt indes den Blick auf die wahren Zahlen. Rechnet man nämlich den Bezug der 80 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital und den einmalig möglichen Bezug einer zusätzlichen Tranche von 37,2 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital mit ein, ergibt sich ein Defizit von 37,2 Mio. Franken. Zusammen mit der ordentlichen Tranche von 30,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital resultiert das effektive Defizit in der Höhe von 67,8 Mio. Franken. Angesichts dieses Fehlbetrags ist es offensichtlich, dass die in den vergangenen Jahren beschlossenen Entlastungsmassnahmen ohne Abstriche umgesetzt werden müssen – für finanzielle Begehrlichkeiten aus dem linksgrünen Lager besteht kein Spielraum, zumal der Bruttoaufwand des Kantons auch im vergangenen Jahr um 15,7 Mio. Franken (1,9 Prozent) gestiegen ist. Die FDP sieht sich aufgrund des Rechnungsabschlusses in ihrem finanzpolitischen Kurs bestätigt. Es zeigt sich, dass ihr Einsatz für einen Verzicht der Budgetierung möglicher SNB-Gewinne richtig gewesen ist.

Spitalbauten: Rüthi entpuppt sich als Luftschloss

Von den vom Kantonsrat in zweiter Lesung zu beratenden Spitalvorlagen sind keine inhaltlichen Wendungen mehr zu erwarten. Für eine Überraschung sorgt jedoch ein hartnäckiges Gerücht, dass sich in den letzten Tagen als wahr herausgestellt hat. Das von SVP-Kantonalpräsident Herbert Huser als Alternative zum Spitalstandort Grabs ins Spiel gebrachte Areal in Rüthi steht für einen Spitalbau definitiv nicht zur Verfügung. Der Stromkonzern Axpo, dem die entsprechende Parzelle gehört, möchte das Land als strategische Reserve in seinem Besitz halten. Pikantes Detail: Die Axpo hat ihre Absichten schon im Februar mitgeteilt – und zwar vor der Sondersession des Kantonsrats zu den Spitalvorlagen.