Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 17. Januar 2025 ist nicht nur der Betrieb der Kathi Wil, sondern mutmasslich auch jener weiteren Schulen im Kanton St.Gallen gefährdet. Auch wenn über das Urteil und seine Begründung diskutiert werden kann, ist es aus Sicht der FDP-Fraktion im Interesse aller Betroffenen und Anspruchsgruppen zentral, die damit verbundenen Herausforderungen zeitnah anzugehen, verschiedene Optionen zu prüfen, tragfähige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Die FDP fordert eine gemeinsame Vorwärts-Strategie von Stadt, Kathi und Kanton und reichte vor diesem Hintergrund im Rahmen der Sommersession eine Interpellation ein.
Mit dem zur Publikation vorgesehenen Urteil 2C_405/2022 vom 17. Januar 2025 entschied das Bundesgericht, dass der aktuelle Betrieb der Wiler Mädchensekundarschule ‘Kathi’ verfassungswidrig sei. Das Bundesgericht erachtet dabei in seiner kürzlich erschienenen Urteilsbegründung Art. 15 sowie Art. 8 Abs. 2 und 3 BV als verletzt. Damit ist nicht nur der derzeitige Betrieb der Kathi, sondern mutmasslich auch jener weiterer Schulen im Kanton St.Gallen gefährdet. Auch wenn über das Urteil und seine Begründung diskutiert werden kann, ist es aus Sicht der FDP-Fraktion im Interesse aller Betroffenen und Anspruchsgruppen zentral, die damit verbundenen Herausforderungen zeitnah anzugehen, verschiedene Optionen zu prüfen, tragfähige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Die FDP fordert eine gemeinsame Vorwärts-Strategie von Stadt, Kathi und Kanton. Dass die Kathi eine gute Schule mit einer langjährigen Tradition und grossen Sympathien ist, muss in diesem Kontext als Chance verstanden werden – zur Weiterentwicklung und Neuaus richtung. Die Äusserungen des Stiftungsratspräsidenten der Schule St. Katharinen vom 14. Mai 2025 gegenüber dem St.Galler Tagblatt stimmen zuversichtlich, dass diese Chance aktiv genutzt wird. Die bereits eingeleiteten Reformbestrebungen sind zu begrüssen. Verschiedene Handlungsoptionen – etwa im Hinblick auf allgemeine Anpassungen, strukturelle Schritte oder die künftige Organisationsform – sollen nun insbesondere auch unter Berücksichtigung der schriftlichen Urteilsbegründung geprüft und weiterverfolgt werden. Dabei ist auch dem Willen der lokalen Bevölkerung angemessen Rechnung zu tragen. Die FDP-Fraktion unterstützt die kommunizierte zukunftsgerichtete Haltung, ist jedoch über zeugt, dass eine erfolgreiche Vorwärts-Strategie nur gelingen kann, wenn Stadt, Kathi und Kan ton eng und sorgfältig koordiniert zusammenarbeiten. Vot diesem Hintergrund bittet die FDP Fraktion die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt die Regierung im Allgemeinen die schriftliche Begründung zum Urteil des Bundesgerichts 2C_405/2022 vom 17. Januar 2025?
- Wie beurteilt die Regierung die schriftliche Begründung mit Blick auf die kantonale Zu ständigkeit zur Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat, die Art. 72 Abs. 1 BV festschreibt? Erkennt sie diesbezüglich Handlungsbedarf, sich auf Bundes ebene einzubringen?
- Inwiefern betrifft dieses Urteil weitere Schulen im Kanton St.Gallen?
- Welche konkreten Schritte und Anpassungen wären für einen urteilskonformen Weiter betrieb dieser Schulen sowie des Kathi erforderlich? Welche Möglichkeiten und Formen für den Weiterbetrieb gibt es?
- Wie beurteilt die Regierung deren Umsetzbarkeit, wie sind die Zuständigkeiten verteilt und welcher Zeitplan wird verfolgt?
- Welche Rolle übernimmt der Kanton im weiteren Vorgehen?
- Welche Massnahmen werden und wurden bereits auf den verschiedenen Ebenen er griffen, um zeitnah Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten?