St.Gallen, 12. Februar 2017 | Die zentralen Aussagen des aktualisierten Aufgaben- und Finanzplans lesen sich zumindest auf den ersten Blick erfreulicher als auch schon: Die Zahlen des Regierungsrats gehen davon aus, dass die Staatsquote mittelfristig nicht weiter steigt und die gesetzliche Schuldenbremse ohne Steuererhöhungen eingehalten werden kann. Dies trifft allerdings nur zu, wenn sich die Wirtschaft im erwarteten Rahmen entwickeln kann. Vergleicht man St.Gallen zudem mit anderen Kantonen, ist eine weitere Einschränkung angebracht. In Bezug auf das Ressourcenpotenzial – eine der aussagekräftigsten Kennzahlen für die Beurteilung der relativen Wirtschaftsstärke – hinkt St.Gallen auch in Zukunft hinterher. Aussagen zur Frage, wie der Kanton St.Gallen seine Position verbessern will respektive welche Schritte er plant, um sich im Finanzausgleich von Nehmer zum Geber zu entwickeln, sucht man im AFP 2018 – 2020 vergebens.
Kein weiterer Ausbau beim Staatspersonal
Im Rat wird die FDP-Fraktion im Wesentlichen die Anträge der Finanzkommission unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Kürzung der Pauschale für die Lohnentwicklung beim Staatspersonal von 0,8 auf 0,4 Prozent. Diese Massnahme soll mithelfen, dass es in den kommenden drei Jahren zu keinem weiteren Ausbau des Staatspersonals kommt. Trotz der tieferen Pauschale ist sichergestellt, dass die kantonale Verwaltung ihre Leistungen weiterhin auf einem qualitativ sehr hohen Niveau und ohne Einschränkungen erbringen kann. Ebenso spricht sich die FDP dafür aus, dass der vom Kantonsrat früher beschlossene Ausbau des Korps der Kantonspolizei aufwandmässig in den allgemeinen Personalaufwand eingerechnet werden muss. Im Einklang mit der Finanzkommission erwartet die FDP zudem von der Regierung, dass sie dem Kantonsrat regelmässig über die Fortschritte im Zusammenhang mit den Einsparungen bei den Staatsbeiträgen Bericht erstattet.