Mitgliederversammlung

Die kantonale Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Kantonalpartei. Die kantonale Parteileitung ist ihr gegenüber verantwortlich. Zutritt haben grundsätzlich alle Parteimitglieder. Die Versammlungen sind öffentlich.

Die kantonale Mitgliederversammlung tagt so oft als es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal jährlich.

Die kantonale Mitgliederversammlung beschliesst über:

  • Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Mitglieder der Parteileitung und des Parteileitungsausschusses, soweit diese nicht von Amtes wegen angehören;
  • Wahl der eidgenössischen Delegierten und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter;
  • Wahl der Kontrollstelle;
  • Stellungnahmen zu eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen und Volkswahlen von weitreichender Bedeutung;
  • Listenverbindungen bei Wahlen;
  • Erlass und Änderung der Statuten;
  • Entscheid über Beschwerden gegen Ausschluss-Entscheide
  • Anträge der Mitglieder auf Aufnahme eines Geschäftes auf die Traktandenliste der nächsten Mitgliederversammlung;
  • Die Kompetenzdelegation von Geschäften im Einzelfall an die Parteileitung.