Individuelle Prämienverbilligungen: Subventionieren wir freiwilligen Erwerbsverzicht?
Für die FDP ist klar: Arbeit muss sich lohnen! Das ist keine Selbstverständlichkeit mehr, denn eine zusätzliche Stunde Arbeit wird heutzutage oftmals mit überproportional höheren Steuern oder tieferen Abzügen abgestraft. Für die Freisinnigen steht die Beseitigung dieser unsäglichen Fehlanreize im Zentrum. Vor diesem Hintergrund hat die Kantonsratsfraktion im Rahmen der Wintersession eine Interpellation zur gezielteren Ausschüttung der individuellen Prämienverbilligungen (IPV) eingereicht. Insbesondere aufgrund der rasant steigenden Gesundheitskosten, sind wirksame Massnahmen in diesem Bereich angezeigt.
In der Schweiz kann grundsätzlich jede Person frei entscheiden, in welchem Beschäftigungsgrad sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte. Der Wohlstand und die heutigen Lebensmodelle erlauben es, dass immer öfter freiwillig auf Einkommen verzichtet und weniger als möglich gearbeitet wird. Die Optimierung der persönlichen Work-Life-Balance – Reduktionen aufgrund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen gehören selbstverständlich nicht dazu – wird höher gewichtet als ein zusätzlich erzielbares Erwerbseinkommen.
Entscheidungsfreiheit JA – Subventionierung NEIN
An einem freiwilligen Erwerbsverzicht ist überhaupt nichts auszusetzen, soweit nicht die Allgemeinheit für diesen individuellen Entscheid aufzukommen hat. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Folge mittels IPV diesen freiwilligen Lohnverzicht subventionieren müssen. Prämienverbilligungen sollen denjenigen Versicherten zukommen, die unfreiwillig in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Wer sich freiwillig für eine Reduktion seines Arbeitspensums entscheidet, soll die Folgen dieses Entscheids selber tragen und nicht der Gemeinschaft aufbürden.
Individuelle Prämienverbilligung gezielt einsetzen
Mittlerweile gibt der Kanton St.Gallen gemäss Budget 2024 über 307 Millionen Franken jährlich für IPV aus, wovon der Bund rund 196 Millionen finanziert. Wenn tatsächlich eine derartig beträchtliche Summe notwendig ist, um die Folgen der stark steigenden Krankenkassenprämien zu mildern, dann soll das Geld zielgerichtet für Bedürftige eingesetzt werden. Eine Zweckentfremdung für persönliche Work-Life-Balance-Optimierung ist zu vermeiden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen die Berufstätigkeit fördern und nicht durch falsche Anreize zur Reduktion von Arbeitspensen animieren und dadurch den Fachkräftemangel verschärfen.
Fehlanreize bekämpfen
Die FDP-Kantonsratsfraktion reichte darum im Rahmen der Wintersession eine Interpellation ein. Darin fordert sie die Regierung auf, Massnahmen aufzuzeigen, wie diese offensichtlichen Fehlanreize bei der Berechnung der IPV-Anspruchsberechtigung behoben werden können. Eine zusätzliche Stunde Arbeit oder die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen muss sich wieder lohnen – auch bei den individuellen Prämienverbilligungen!