Die bürgerlichen Parteien des Kantons St. Gallen kritisieren grundsätzlich die Durchführung der beiden Veranstaltungen und heissen diese in keinem Fall gut. Dass beide Anlässe im Kanton St. Gallen stattfanden, ist aus unserer Sicht aber eher zufällig denn Resultat einer gezielten Strategie der Veranstalter.
Glücklicherweise verliefen beide Anlässe ohne nennenswerte Zwischenfälle und ohne Sachbeschädi-gungen. Dies ist zweifelsfrei der besonnenen und guten Arbeit der Kantonspolizei St. Gallen und den involvierten Behörden zu verdanken, welche ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme Massnahmen zu einer angemessenen und deeskalierenden Abwicklung der Veranstaltungen in die Wege geleitet haben.
Aus Sicht der bürgerlichen Parteien hat die St. Galler Kantonspolizei unter der Führung ihres Kommandanten Bruno Zanga in den letzten Jahren sehr gute Arbeit geleistet und sich keine Rechtsverletzungen zu Schulden kommen lassen. Zu einer guten Polizeiarbeit gehören zweifelsfrei taktische Ueberle-gungen in heiklen Situationen. Die Vorgehensweise bei solchen Aktionen muss im Zuständigkeits-bereich der Polizei liegen.
Die bürgerlichen Parteien des Kantons St. Gallen können die Rücktrittsforderung der SP des Kantons St. Gallen nicht nachvollziehen. Einen Rücktrittsgrund für einen Kommandanten auf Grund von zwei anspruchsvollen und gut bewältigten Extremsituationen zu konstruieren, entbehrt aus unserer Sicht jeglicher Grundlage und gefährdet letztlich die öffentliche Sicherheit.
Die gewählte Vorgehensweise zeugt im Gegenteil aus unserer Sicht von einem guten Krisen-management und einem erfolgreichen Einsatz seitens der Kantonspolizei. Hätten sich die Behörden anders verhalten oder massiv in die Veranstaltungen eingegriffen, wäre beim vorhandenen Gewalt-potenzial der Besucher sicherlich ein weit grösserer Schaden eingetreten und eine Eskalation der Situation hätte kaum vermieden werden können.
Bezüglich den heute in den Medien aufgebrachten Vorwürfen, die Kantonspolizei hätten den Sänger der Rechtsrockbank Flak trotz Einreisesperre nicht weggewiesen, stellt sich die Frage, ob die Kantonspolizei angesichts der offenen Grenzen in die Schweiz dazu überhaupt die Möglichkeit hatte? Die Kantonspolizei St. Gallen hätte den Sänger in Kaltbrunn wohl kaum auftreten lassen, wenn er bei seiner Einreise in die Schweiz kontrolliert worden wäre und sofern ein Einreiseverbot vorgelegen hätte. Die bürgerlichen Parteien sind davon überzeugt, dass die Ausweisung im Anschluss an eine private und nicht öffentliche Veranstaltung einer politischen Gruppierung eine angemessene und adäquate Vorgehensweise darstellte.
Offen bleibt die Frage, weshalb es im Vorfeld der Veranstaltungen möglich war, dass diese ohne Kenntnisnahme seitens der Kantonspolizei und der zuständigen Behörden geplant und organisiert werden konnten. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die heute zur Verfügung stehenden Melde- und Kontrollinstrumente und -abläufe ausreichend sind. Diese Fragen müssen jedoch auf Stufe Regierung und Gesetzgebung beantwortet werden. Der Vorsteher des Sozial- und Justizdepartementes SJD des Kantons St. Gallen wäre für diese Klärung und allfällige Anpassungen zuständig und sicherlich bereit, die Anliegen seitens der SP des Kantons St. Gallen aufzunehmen und die entsprechenden Massnahmen für zukünftige Ereignisse zu treffen.
Für die bürgerlichen Parteien ist die Rücktrittsforderung der SP aufgrund der letzten Ereignisse mehr als unverständlich und nicht nachvollziehbar. Die FDP, CVP und die SVP stehen voll und ganz hinter dem Kommandanten der Kantonspolizei und sprechen ihm das vollste Vertrauen aus.