Vorstösse aus der FDP-Kantonsratsfraktion
Seit Mitte Oktober kommt es in ganz Europa zu gewalttätigen Ausschreitungen. In der Nacht auf den 1. November 2026 haben die Krawalle die Schweiz erreicht. Im Zürcher Langstrassenquartier setzten mehrere hundert teils vermummte Personen Container und ein Auto in Brand und griffen die Polizei mit Feuerwerk, Steinen und Flaschen an. Es ist zu befürchten, dass solche Ausschreitungen bald auch St.Gallen erreichen. Für die FDP ist klar: Wer Einsatzkräfte angreift und fremdes Eigentum zerstört, greift die Freiheit aller an. Das darf nicht toleriert werden. Die FDP-Kantonsratsmitglieder Oskar Seger (St.Gallen), Martin Koller (Rapperswil-Jona) und Ruben Schuler (Mosnang) haben deshalb heute zwei Einfache Anfragen eingereicht.
Einfache Anfrage «Gewalttäter in St.Gallen konsequent aus dem Verkehr ziehen»
Seit Mitte Oktober kommt es in ganz Europa zu gewalttätigen Ausschreitungen. Neben Frankreich sind auch Italien, Belgien, Spanien, Portugal und Albanien betroffen. In zahlreichen Städten wurden Geschäfte geplündert, Gebäude in Brand gesetzt und Einsatzkräfte angegriffen. Tausende Personen wurden festgenommen, Hunderte Polizistinnen und Polizisten verletzt. In der Nacht auf den 1. November 2026 haben die Krawalle die Schweiz erreicht. Im Zürcher Langstrassenquartier folgten mehrere hundert teils vermummte Personen Aufrufen in den sozialen Medien. Sie setzten Container und ein Auto in Brand und griffen die Polizei mit Feuerwerk, Steinen und Flaschen an. Es ist zu befürchten, dass solche Ausschreitungen bald auch St.Gallen erreichen. Für die FDP ist klar: Wer Einsatzkräfte angreift und fremdes Eigentum zerstört, greift die Freiheit aller an. Solche Gewalttäter müssen konsequent aus dem Verkehr gezogen werden.
Ob bei Krawallen wie in Zürich, im Umfeld von Fussballspielen oder an Demonstrationen: Gewalttätige Ausschreitungen gefährden die öffentliche Sicherheit und verursachen erhebliche Kosten. Besonders stossend ist, wenn gewaltbereite Personen nach polizeilichen Festnahmen bereits nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuss kommen und erneut an Ausschreitungen teilnehmen können.
Der Staat muss bei gewalttätigen Übergriffen konsequent handeln. Ein wirksam eingesetzter Polizeigewahrsam kann weitere Straftaten verhindern und die Einsatzkräfte schützen. Ein konsequentes Vorgehen kann zudem eine abschreckende Wirkung entfalten und das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden stärken.
Gemäss Art. 40 des St.Galler Polizeigesetzes können Personen bei ernsthafter und unmittelbarer Gefährdung anderer in Polizeigewahrsam genommen werden. Mit richterlicher Genehmigung ist eine Verlängerung auf bis zu acht Tage möglich. Der Kanton Bern kennt unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Sicherheitsgewahrsam von bis zu 14 Tagen. Gleichzeitig haben die eidgenössischen Räte die FDP-Motion zur Verlängerung der vorläufigen strafprozessualen Festnahme von 24 auf 48 Stunden angenommen.
Angesichts dieser rechtlichen Möglichkeiten stellt sich die Frage, ob der Kanton St.Gallen die bestehenden Instrumente bei gewalttätigen Ausschreitungen ausreichend ausschöpft. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob längerer Polizeigewahrsam bei fortbestehender Gefährdung konsequenter angeordnet werden könnte.
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt die Regierung die geltende Regelung, nach der das Zwangsmassnahmengericht den Polizeigewahrsam bei fortbestehender Gefährdung anderer auf höchstens acht Tage verlängern kann? Genügt sie bei gewalttätigen Ausschreitungen an Fussballspielen und Demonstrationen?
- Wie häufig und für welche Dauer wurde in den vergangenen fünf Jahren bei Ausschreitungen an Fussballspielen und Demonstrationen Polizeigewahrsam angeordnet? In wie vielen Fällen hat die Polizei beim Zwangsmassnahmengericht eine Verlängerung beantragt, und wie hat das Gericht entschieden?
- Aus welchen Gründen verzichtet die Polizei auf Anträge zur Verlängerung des Gewahrsams, und welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse bestehen dabei?
- Wie beurteilt die Regierung die Wirkung eines länger dauernden Polizeigewahrsams, um gewaltbereite Personen von weiteren Ausschreitungen abzuhalten?
- Wie beurteilt die Regierung die von den eidgenössischen Räten angenommene FDP-Motion zur Verlängerung der vorläufigen Festnahme auf 48 Stunden, und welche Auswirkungen erwartet sie für die Strafverfolgung im Kanton St.Gallen?
- Ist die Regierung bereit, angesichts der aktuellen Lage die bisherige Praxis zu verschärfen und weitergehende Massnahmen nach dem Vorbild anderer Kantone, etwa einen Sicherheitsgewahrsam wie im Kanton Bern, zu prüfen? Ist sie bereit, allfällige Anpassungen mit einem Nachtrag zum Polizeigesetz umzusetzen, statt die Totalrevision abzuwarten?
Einfache Anfrage «Wer randaliert, soll bezahlen»
Seit Mitte Oktober kommt es in ganz Europa zu gewalttätigen Ausschreitungen. In der Nacht auf den 1. November 2026 haben die Krawalle die Schweiz erreicht. Im Zürcher Langstrassenquartier setzten mehrere hundert teils vermummte Personen Container und ein Auto in Brand und schlugen Schaufenster ein. Die Polizei musste mit einem Grossaufgebot eingreifen. Zurück bleiben hohe Sachschäden und die Kosten eines aufwendigen Polizeieinsatzes. Es ist zu befürchten, dass solche Ausschreitungen bald auch St.Gallen erreichen. Für die FDP ist klar: Die Rechnung dafür dürfen nicht die Steuerzahlenden erhalten.
Die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sind zentrale Grundrechte unserer Demokratie. Wer friedlich demonstriert, nimmt ein verfassungsmässiges Recht wahr. Wer hingegen an Demonstrationen Gewalt ausübt, Sachbeschädigungen begeht oder Einsatzkräfte angreift, überschreitet diese Grenze und verursacht oftmals erhebliche Kosten zulasten der Allgemeinheit.
Das Verursacherprinzip ist ein wichtiger Grundsatz unserer Rechtsordnung. Es ist in Art. 74 Abs. 2 der Bundesverfassung für den Umweltschutz ausdrücklich verankert. Auch im Polizeirecht soll der Grundsatz gelten, dass die finanziellen Folgen eines rechtswidrigen Verhaltens möglichst von den verantwortlichen Personen und nicht von den Steuerzahlenden getragen werden. Art. 52 des St.Galler Polizeigesetzes sieht bereits heute vor, dass Verursacher polizeilicher Massnahmen zum Kostenersatz verpflichtet werden können.
Andere Kantone gehen in der Umsetzung teilweise weiter. So ermöglichen die Kantone Bern und Luzern eine Kostenüberwälzung bei gewalttätigen Veranstaltungen. Der Kanton Zürich sieht bei vorsätzlich verursachten ausserordentlichen Polizeieinsätzen eine verpflichtende Kostenbeteiligung vor. Das Bundesgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Kostenüberwälzung bestätigt, sofern die individuelle Verantwortung und die Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden.
Mit der Motion 42.20.13 «Beteiligung an den Kosten des Polizeieinsatzes für Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen» hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, die Kostentragung gesetzlich zu regeln. In der Vernehmlassung zum XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz (22.23.09) kritisierte die FDP den zu tiefen Kostenanteil der Veranstalter und die Obergrenze von 2'000 Franken. Im Februar 2024 wies der Kantonsrat den Nachtrag zur Überarbeitung zurück. Seither ruht die Vorlage. Das Sicherheits- und Justizdepartement will die Kostentragung erst mit der Totalrevision des Polizeigesetzes regeln, die wohl nicht mehr in diesem Jahrzehnt in Kraft tritt. Ein Auftrag des Kantonsrates bliebe damit rund zehn Jahre unerledigt. Dass bis dahin die Allgemeinheit für Polizeieinsätze aufkommen muss, die Gewalttäter vorsätzlich auslösen, ist nicht nachvollziehbar.
Die FDP bittet die Regierung deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Kosten entstanden Kanton und Gemeinden in den letzten fünf Jahren durch Polizeieinsätze bei gewalttätigen oder unbewilligten Demonstrationen?
- In wie vielen Fällen wurden diese Kosten gestützt auf Art. 52 Polizeigesetz den verantwortlichen Personen oder Veranstaltern auferlegt, und welche Beträge konnten tatsächlich eingezogen werden?
- Wie beabsichtigt die Regierung, die gesetzliche Möglichkeit der Kostenauflage umzusetzen?
- Weshalb hat die Regierung den im Februar 2024 zurückgewiesenen XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz nicht überarbeitet, sondern auf die Totalrevision verschoben? Ist sie bereit, dem Kantonsrat angesichts der aktuellen Lage umgehend eine überarbeitete Vorlage mit einem höheren Kostenanteil der Veranstalter und einer höheren Obergrenze zu unterbreiten?