Verdeckte Steuererhöhung stoppen - Gesetz über Strassenverkehrsabgabe anpassen

Vorstoss der FDP-Fraktion

Vorstoss der FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion hat heute eine Motion eingereicht, um die verdeckte Steuererhöhung bei den Strassenverkehrsabgaben zu stoppen. Der vom Kantonsrat beschlossene Systemwechsel hätte kosten- und ertragsneutral umgesetzt werden müssen. Gemäss Antwort der Regierung auf eine FDP-Interpellation werden die Steuerzahlenden jedoch bereits 2026 mit rund 18,3 Millionen Franken zusätzlich belastet. Die FDP fordert deshalb eine rasche gesetzliche Korrektur, damit die beschlossene Ertragsneutralität ab 2027 tatsächlich eingehalten und die Mehrbelastung aus dem Jahr 2026 korrigiert wird.

«Der Kantonsrat hat im Hinblick auf die Sicherstellung der Strassenfinanzierung mit dem IX.Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.70; abgekürzt SVAG) per 1. Januar 2026 eine Änderung der Motorfahrzeugsteuer beschlossen. Beim Steuersatz wurde bei Personenwagen und Motorrädern nebst dem Gewicht neu auch die Leistung berücksichtigt. Sodann wurde ein Bonus-/Malus-System eingeführt, nach welchem energieeffiziente Fahrzeuge während einer bestimmten Dauer belohnt und ineffiziente Fahrzeuge bestraft werden.

Die konkrete Umsetzung wurde der Regierung übertragen – mit dem klaren Auftrag einer kosten- und ertragsneutralen Umsetzung. Die Antwort der Regierung auf die Interpellation 51.26.03 ‹Systemwechsel bei den Strassenverkehrsabgaben – wo bleibt die Kosten- und Ertragsneutralität?› der FDP-Fraktion zeigt klar, dass diese Vorgabe nicht eingehalten wurde. Insgesamt wurden die Steuerzahlenden mit dem fehlerhaften Systemwechsel Stand 2026 mit 18,3 Mio. Franken mehr belastet! Die neue Berechnungsart führt somit zu einer massiven Steuererhöhung, die sich nach Wegfall des Bonus nach vier Jahrenweiter verschärfen wird.

Die ungerechtfertigte Steuererhöhung erfolgte Anfang des Jahres 2026. Sie ist umgehend zu korrigieren, weshalb die Bearbeitungsfrist der Motion zu verkürzen ist.

Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat innerhalb eines Jahres Botschaft und Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.70; abgekürzt SVAG) vorzulegen, um die vom Kantonsrat mit dem IX. Nachtrag beschlossene Ertragsneutralität ab der Steuerperiode 2027 und die für die Steuerperiode 2026 nicht gewährleistete Ertragsneutralität im Rahmen der nächsten Veranlagung korrigiert.»