Eigeninitiative vor staatlichen Eingriffen!

Die FDP fordert:

  • Attraktive Wohn- und Lebensräume sind zu ermöglichen
  • Die planerischen und baulichen Rahmenbedingungen sowie deren Umgang/Auslegung damit in der Verwaltung sind im Kanton St.Gallen für Unternehmen, Bauherren und Investoren attraktiv  [A1] 
  • Der Erhaltung unserer Landschaft und ein sorgfältiger, umweltbewusster Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sind selbstverständlich, so erhalten wir auch die Biodiversität.
  • Der Einbezug des Umweltschutzes und der ressourcenschonende Umgang ist eine Selbstverständlichkeit.

Ziele

Raumplanung setzt neue Massstäbe. Die Erweiterung von Gewerbe- und Industrieanlagen muss weiterhin gewährleistet sein, um Arbeitsplätze zu sichern oder die Anpassung von Produktionsanlagen an neue technologische Standards zu ermöglichen. Für die Bevölkerung und deren Wachstum ist genügend Wohnraum bereitzustellen. Die Umnutzung von Brachen bzw. Arealen oder die Aufwertung von Dorf- und Kernzonen soll im Vordergrund stehen. Ein haushälterischer Umgang mit der Ressource Boden wird durch die Raumplanungsbehörden berücksichtigt. Ökonomie und Ökologie sind kein Widerspruch und dürfen in der Politik auch nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Erhaltung unserer Landschaft bzw. ihrer Strukturen und ein sorgfältiger, umweltbewusster Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sind selbstverständliche Voraussetzungen unserer Politik. Ressourcen sind schonend und nachhaltig und mit einem adäquaten Schutz der natürlichen Umwelt zu nutzen. Umwelt und Lebensqualität stehen in einem engen Zusammenhang und verlangt ein eigenverantwortliches Handeln. Nicht zuletzt bietet der Umweltschutz und die Verwertung von Altstoffen bzw. deren Recycling auch wirtschaftliche Chancen.

Forderungen und konkrete Massnahmen

Raumplanung setzt neue Massstäbe auf der Basis des neuen PBG:

  • Die kantonale Bauzonendimensionierung entspricht dem aktuellen RPG
  • Bei Bedarf müssen Neueinzonungen weiterhin möglich sein, um Neuansiedlungen von Industrie- und Gewerbe und Erweiterungen bestehender Betriebe und damit der Sicherung und Ausbau von Arbeitsplätzen zu unterstützen.
  • Das Siedlungswachstum ist mit dem Erhalt und dem Ausbau von Verkehrsinfrastrukturen zu koordinieren.
  • Der haushälterische Umgang mit Boden und Bauland ist selbstverständliche Pflicht für die Raumplanungsbehörden; die Forderung darf eine wettbewerbsfähige Entwicklung des Kantons als Wohn -und Arbeitsstandort nicht verunmöglichen. Die Anwendung der Rahmenbedingungen in der Verwaltung sind im Kanton St.Gallen für Unternehmen, Bauherren und Investoren attraktiv und kundenorientierte Prozesse.
  • Eigentumsfeindliche Bestimmungen, welche über die bundesrechtlichen Minimalvorgaben hinausgehen sind abzulehnen.
  • Die Gemeinden fördern die Verwirklichung ihrer Planungen durch eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Boden- und Baulandpolitik, welche auch die Umnutzung von Brachen/Arealen oder die Aufwertung von Dorf- und Kernzonen mitberücksichtigt
  • Bei dieser anspruchsvollen Aufgabe muss den Gemeinden ein erheblicher Beurteilungsspielraum gewährt werden.

Mensch und Umwelt nachhaltig schützen:

  • Dem Schutz vor schädlichen Immissionen kommt weiterhin ein hoher Stellenwert zu. Hier ist insbesondere private Eigeninitiative gefordert.
  • Renaturierungsprojekte sollen unter Einbezog der Betroffenen gefördert werden, um auch den Erholungsraum zu stärken
  • Wenn immer möglich, sollen die Unternehmen mittels Selbstregulierung und aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbeurteilung zu einer Reduktion der Umweltbelastung beitragen.
  • Verschmutzungen der Umwelt sollen vom Verursacher möglichst verhindert und sonst behoben werden (Beispiel: Altlastensanierung).
  • Lärmschutz-, Luftreinhalte- und Wasserreinhaltemassnahmen sollen gemäss heutigem Gesetz mit Augenmass umgesetzt und primär mittels baulicher Massnahmen (zum Beispiel Strassen-Lärmschutzfenster anstatt Tempo 30), Einsatz neuer Technologien und temporären, lokalen Aktionen (zum Beispiel bei Überschreitung von Ozonwerten) realisiert werden. Dabei ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten.
  • Sofern es aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses sinnvoll ist, sollen die Rohstoff-Kreisläufe durch kostendeckende Recyclingsysteme geschlossen werden.

Landschafts- und Denkmalschutz:

  • Weniger ist mehr.
  • Der Lebens- wie Erholungsraum soll mit Renaturierungsmassnahmen wie Gewässerläufe unter Einbezug der Betroffenen aufgewertet werden.
  • Lebensräume bedrohter Arten sind nachhaltig, aber unter Berücksichtigung aller Interessen an den Raum zu schützen.
  • Bedrohe Arten und ihre Lebensräume sind in Form von Biodiversitätsstrategien und Artenförderprogrammen nachhaltig zu schützen.
  • Schutzgebiete sind dabei zu überprüfen, ggf. zu reduzieren
  • Invasive Neophyten und Neozoen sind zu bekämpfen.
  • Schutzziele sind im Interesse der Rechtssicherheit klar zu definieren.
  • Der Denkmalschutz ist auf wenige, schützenswerte Objekte zu reduzieren.